Hinweise zur Rürup-Rente
Zusatzleistungen bei der Rürup-Rente
Die Rürup-Rente ist in erster Linie eine Form der privaten Altersvorsorge, die vom Staat über steuerliche Vergünstigungen gefördert wird. Einige der angebotenen Vorsorgeprodukte beinhalten neben dem eigentlichen Fondssparplan oder der Rentenversicherung noch weitere Zusatzleistungen, die mit der Altersvorsorge zunächst nicht viel zu tun haben. Solche Zusatzleistungen können beispielsweise ein Hinterbliebenenschutz im Todesfall sein oder die Absicherung bei einer Berufsunfähigkeit. Damit ein Produkt von den Aufsichtsbehörden noch als Rürup-Rente bzw. Basisrente zugelassen wird, dürfen maximal 49 Prozent des Rentenbeitrages in derartige Zusatzleistungen fließen. Inwieweit solche kombinierten Verträge bei der Rürup-Rente für den Sparer sinnvoll sind, hängt von den persönlichen Umständen und den Zielsetzungen ab, die mit diesem Produkt verfolgt werden. In der Regel schmälern die Aufwendungen für die zusätzlichen Schutzkomponenten die später zu erwartende Rendite. Dennoch kann zum Beispiel eine Klausel zur Beitragsrückgewähr im Todesfall während der Ansparphase bis zum Rentenbeginn sinnvoll sein. Je mehr zusätzliche Komponenten gewählt werden, desto stärker reduziert sich die zu erwartenden Rentenleistung. Ein Angestellter, der 25 Jahre lang in einen Rürup-Vertrag einzahlt und als Zusatzleistungen sowohl den Hinterbliebenenschutz als auch die Berufsunfähigkeitsrente vereinbart, erhält bei Ablauf nur etwa 65 Prozent der ursprünglichen Rente ohne Zusatzkomponenten.
Weitere Informationen zur Rürup-Rente bzw. Basisrente
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