Krankenversicherung
Zahnzusatzversicherungen
Seit 2005 gibt es von der gesetzlichen Krankenversicherung nur noch einen Festzuschuss beim Zahnersatz. Wer dennoch nicht auf hochwertige Protesen, Brücken oder Kronen verzichten möchte, muss die zusätzlichen Kosten aus eigener Tasche bezahlen. Sogenannte Zahnzusatzversicherungen schließen diese Lücke, indem sie den Versicherten einen Teil der zusätzlichen Kosten bei Zahnersatz erstatten (etwa 80 bis 90 Prozent). Die Versicherungsbedingungen von Zahnzusatzversicherungen unterscheiden sich zum Teil deutlich und sind für den Verbraucher oft nur schwer nachzuvollziehen. Einige Versicherungsunternehmen erstatten bestimmte Implantate nicht oder bezahlen bei den Arzthonoraren nur einen begrenzten Gebührensatz. Andere Zahnzusatzversicherungen übernehmen dagegen die Kosten selbst für Maßnahmen, die über den reinen Zahnersatz hinausgehen, wie z.B. Kieferorthopädie, Füllungen oder Prophylaxe. Welche Extraleistungen der jeweiligen Zahnzusatzversicherung tatsächlich notwendig und gewünscht sind, muss jeder für sich selbst entscheiden. Zahnzusatzversicherungen können in der Regel als Einzeltarife oder als Versicherungspaket mit darin enthaltenen Zahnleistungen abgeschlossen werden.
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