Hinweise zur Zahnzusatzversicherung
Wartezeit bei Zahnzusatzversicherungen
Zahnzusatzversicherungen sind recht nützlich, wenn nicht auf hochwertige Zahnversorgungen verzichtet werden soll, nur weil die Kosten dafür größtenteils aus der eigenen Tasche zu bezahlen sind. Allerdings müssen Versicherte nach dem Vertragsabschluss bis zu acht Monate warten, bevor Leistungen der Zahnzusatzversicherung in Anspruch genommen werden können. Als Ausnahmen gelten nur akute Notfälle. Darüber hinaus kommt eine Zahnzusatzversicherungen nicht für bereits laufende Behandlungen auf. Eine Behandlung gilt allgemein als begonnen, sobald der Arzt dem Patienten mitteilt, dass eine Behandlung notwendig ist. Bei einem Wechsel der Zahnzusatzversicherung gilt die Wartezeit von acht Monaten wieder von neuem. Außerdem haben Zahnzusatzversicherungen oft weitere Leistungseinschränkungen während der ersten Versicherungsjahre in ihren Bedingungen vorgesehen. Nach Ablauf der Wartezeit kann eine Zahnzusatzversicherung mit drei Monaten Vorlauf zum Ende des Versicherungsjahres ganz regulär gekündigt werden.
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