Gesetzliche Krankenversicherung

Wahltarif für Kostenerstattung

Was bislang nur den Privatpatienten vorbehalten blieb, dürfen seit kurzem auch gesetzliche Versicherte, nämlich beim Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus eine Behandlung auf Rechnung verlangen und diese dann bei der Krankenversicherung zur Kostenerstattung einreichen. Allerdings sehen Experten diese neue Tarifvariante eher skeptisch, da Wahltarife für Kostenerstattung in der Regel teurer sind, als normale Tarife und oft bezahlen die Krankenkassen nur einen Teil der angefallenen Kosten. Über diesen Tarif freuen können sich eigentlich bislang nur die Ärzte, denn sie können für Leistungen mit Kostenerstattung höhere Gebühren bei der Krankenkasse abrechnen. Und außerdem bekommen Patienten mit diesem Tarif dann auch häufig Behandlungen angeboten, die sie eigentlich gar nicht benötigen. Wer also in ein Tarifmodell mit Kostenerstattung wechseln will, sollte sich diesen Schritt gut überlegen.

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