Ratgeber Versicherungen
Vorsorgeversicherung
Bei vielen Versicherungsarten (z.B. Haftpflichtversicherung) werden nur die explizit in den Versicherungsbedingungen aufgeführten Risiken (in Form von Eigenschaften, Tätigkeiten, rechtlichen Vorschriften usw.) versichert. Allerdings bestehen Versicherungsverträge normalerweise über mehrere Jahre und während dieser Zeit kann sich einiges ändern. Bei der Betriebshaftpflichtversicherung, bei privaten Haftpflichtversicherungen sowie bei der Hausratversicherung gibt es daher die sog. Vorsorgeversicherung. Damit bezeichnet man eine Regelung, die sich in den Versicherungsbedingungen wiederfindet und dafür sorgt, dass neu hinzugekommene Risiken für eine gewisse Zeit mitversichert sind, ohne dass der Vertrag jedesmal angepasst werden muss.
Die Ausgestaltung der Vorsorgeversicherung ist unterschiedlich. Nicht alle Versicherungsgesellschaften übernehmen die Deckung für neue Risiken in voller Höhe. Dennoch sind normalerweise nicht nur quantitative, sondern auch qualitative Veränderungen bei der Vorsorgeversicherung versichert. Wenn jemand beispielsweise eines Tages Pferde hüten muss, dies zuvor aber noch nie getan hat und bei seiner Tierhalterhaftpflichtversicherung demzufolge nur seinen Schoßhund als Haustier angegeben hat, muss die Versicherung den Haftpflichtschutz für's Pferdehüten dennoch für eine gewisse Weile übernehmen. Gleiches gilt bei der privaten Haftpflichtversicherung, wenn der Versicherte ein Geschäft eröffnet und gewerbliche Haftungsrisiken hinzukommen. Bei der Hausratversicherung könnte beispielsweise eine unvorhergesehene Erbschaft dafür sorgen, dass kurzfristig mehr Hausrat abzusichern ist. Für Risiken, die bislang überhaupt noch nicht versichert waren und neu hinzukommen, kann allerdings unter Umständen eine verringerte Deckungssumme gelten. Dies ist in den jeweiligen Versicherungsbedingungen nachzulesen.
Die Deckung im Rahmen der Vorsorgeversicherung gilt normalerweise nur für einen begrenzten Zeitraum (üblicherweise bis zum Erhalt der nächsten Beitragsrechnung). Spätestens dann, müssen der Versicherungsgesellschaft alle Veränderungen mitgeteilt und neu hinzugekommene Risiken gegebenenfalls einzeln nachversichert werden. Sonst kann es unter Umständen passieren, dass man selbst den bestehenden Versicherungsschutz wegen Falschangaben gegenüber dem Versicherungsunternehmen verliert. Für einige Risiken ist die Vorsorgeversicherung allerdings generell ausgeschlossen, z.B. bei Haftungsrisiken einer Kfz-Haftpflichtversicherung oder anderen speziell aufgeführten Risiken (u.a. Umwelthaftung).
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