Berufsunfähigkeitsversicherung

Voraussetzungen für eine staatliche Erwerbsunfähigkeitsrente

Die Voraussetzungen, um im Falle einer vorzeitigen Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung wegen schwerer Krankheit vom Staat in inrgend einer Form Geld zu bekommen sind sehr strikt. Zunächst darf die Regelatersgrenze noch nicht erreicht sein und der Anwärter muss innerhalb von fünf Jahren bevor die Erwerbsunfähigkeit eintritt versichert gewesen sein und mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung entrichtet haben. Für die fünfjährige Wartezeit werden allerdings auch versicherungsfreie geringfügige Beschäftigungen oder Zeiten mit Rentensplitting berücksichtigt. Um überhaupt eine Rente zu erhalten müssen darüber hinaus allerdings noch medizinische Voraussetzungen erfüllt sein. Die volle Erwerbsminderungsrente steht nur denjenigen zu, die weniger als drei Stunden täglich arbeiten können egal in welchem. Wer zwischen drei Stunden und sechs Stunden am Tag arbeitsfähig ist, erhält zumindest noch eine verminderte Erwerbsunfähigkeitsrente. Alle anderen gehen leer aus. Wer aufmerksam gelesen hat, wird feststellen, dass die meisten Menschen, die berufsunfähig werden, vom Staat nur eine geringe oder überhaupt keine Unterstützung erhalten werden. Umso wichtiger ist eine entsprechende zusätzliche private Absicherung gegen eine mögliche Berufsunfähigkeit.

Hinweise zur Berufsunfähigkeitsversicherung