Versicherungsschutz beim Wintersport
Nur mit Unfall- und Haftpflichtversicherung auf die Piste
Wenn sich jedes Jahr die Wintersportler auf die Skipisten begeben, unterschätzen sie häufig die Gefahren, die sich durch die harten und gut präparierten Kunstschneepisten ergeben. In Deutschland verunglücken jedes Jahr 60.000 Ski- und Snowboardfahrer - Tendenz steigend. Beunruhigend ist vor allem, dass gerade bei den mittleren und schweren Verletzungen ein Anstieg zu verzeichnen ist. In Österreich verunglücken jährlich mehr Menschen auf der Skipiste als im Straßenverkehr. Anhand dieser Fakten wird vor allem eines deutlich: Zum Ski- oder Snowboardfahren gehört nicht nur eine gute Ausstattung, sondern ebenso der richtige Versicherungsschutz.
Wer einen Skiunfall verursacht, bei dem andere Personen geschädigt werden oder ein Sachschaden entsteht, benötigt unbedingt eine private Haftpflichtversicherung. Diese Versicherung zahlt für selbst verursachte Schäden im In- und Ausland. Generell gehört die Privathaftpflichtversicherung zu denjenigen Versicherungen die man eigentlich immer benötig, egal ob auf der Piste oder im Alltagsleben.
Für die Behandlung von Verletzungen kommt die Krankenversicherung auf, zumindest innerhalb Deutschlands. Die Transport- und Bergungskosten bis zum nächsten Krankenhaus übernimmt die Kasse jedoch in keinem Fall. Mit einer privaten Unfallversicherung können sich Freizeit-Skifahrer vor hohen Bergungskosten schützen. Zudem zahlen Unfallversicherungen sogar im Fall von Invalidität einen bestimmten Kapitalbetrag aus, der sich nach dem Grad der Invalidität richtet und beispielsweise zum behindertengerechten Umbau der Wohnung verwendet kann. Manche Versicherungen bieten anstatt der Einmalzahlung eine Unfallrente an, die bei Invalidität lebenslang gezahlt wird.
Wer bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung besitzt benötigt den Schutz der privaten Unfallversicherung nicht unbedingt. Die Berufsunfähigkeitsrente wird ausbezahlt, wenn der Versicherte durch Unfall oder Krankheit seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Bei kleineren Schäden greift die Berufsunfähigkeitsversicherung jedoch nicht und die Bergung bzw. der Transport zum nächstgelegenen Krankenhaus sind über diese Versicherung ebenfalls nicht abgedeckt.
Vor allem bei einem Skiurlaub im Ausland gilt der Krankenversicherung erhöhte Aufmerksamkeit. Im Falle von Verletzungen zahlt die gesetzliche Krankenversicherung die Behandlungskosten nur im Rahmen eines Sozialversicherungsabkommens mit dem jeweiligen Urlaubsland. Das bedeutet, es wird nur maximal soviel bezahlt, wie eine Behandlung in Deutschland kosten würde. Allerdings rechnen viele Unfallkliniken und Bergrettungsdienste trotz dieses Abkommens privat ab. Auf den Mehrkosten von einigen tausend Euro bleibt in der Regel der Patient sitzen. Daher ist dringend vor der Abreise der Abschluss einer Auslands-Krankenversicherung zu empfehlen. Die private Krankenversicherung übernimmt normalerweise ohne große Probleme die Behandlungskosten im Ausland. Allerdings kann sich auch für Privatpatienten der Abschluss einer Auslands- bzw. Reisekrankenversicherung lohnen, da sie so im Falle eines Unfalls eventuelle Ansprüche auf Beitragsrückerstattung behalten.
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