Versicherungen für Eltern zur Absicherung von Haftungsrisiken
Versicherungsschutz beim Kindergeburtstag
Wenn beim Kindergeburtstag neben den eigenen Kindern noch zehn fremde Kinder herumtollen benötigen die Eltern nicht nur starke Nerven, sondern auch eine gute private Haftpflichtversicherung. Denn die Eltern des Geburtstagskindes übernehmen von den leiblichen Eltern der fremden Kinder die Aufsichtspflicht. Wenn etwas schief geht zahlt in der Regel die private Haftpflichtversicherung. Ausschlaggebend dafür wer was in welchem Fall zahlen muss ist ob die einladenden Eltern ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind oder nicht. Dies hängt vor allem vom Alter der Kinder ab und den Gegebenheiten bzw. der jeweiligen Situation ab. Je älter die Kinder sind, desto weniger Beaufsichtigung ist nötig. So kann die Mutter selbst bei jüngeren Kindern das Zimmer durchaus einmal für eine Weile verlassen, wenn es Situation erlaubt. Etwas anderes ist es, wenn sie sich überhaupt nicht um die Kleinen kümmert und beispielsweise stundenlang telefoniert. Wenn die Kinder gerade herumtoben und kaum zu bändigen sind, sollte man sich ebenfalls genau überlegen, ob man sie kurz unbeaufsichtigt lässt.
Wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde, kommt die Privathaftpflichtversicherung für eventuelle Schäden auf, egal ob es sich dabei um leichte oder grobe Fahrlässigkeit handelt. Nur bei vorsätzlicher Herbeiführung eines Schadens verweigert die Haftpflichtversicherung die Zahlung. Wenn die Kinder ordnungsgemäß beaufsichtigt wurden und trotzdem etwas zu Bruch geht, kann es sein, dass das Kind selbst haftbar gemacht werden kann. Kinder unter sieben Jahren sind allerdings deliktunfähig. Dies bedeutet, dass wenn der Ball beim Kindergeburtstag doch einmal in der Fensterscheibe des Nachbarn einschlägt, muss möglicherweise überhaupt niemand für den Schaden aufkommen. Und wenn die private Haftpflichtversicherung nicht unbedingt zahlen muss, dann tut sie das in aller Regel auch nicht, denn Haftpflichtversicherungen kümmern sich generell neben dem Schadensersatz auch um die Abwehr unberechtigter Schadensersatzforderungen der Geschädigten. Um des lieben Friedens Willen könnte man sich nun irgendwie gütlich mit seinem Nachbarn einigen. Bei neueren Haftpflichtversicherungen gibt es auch eine so genannte Deliktunfähigkeitsklausel. Gegen einen geringen Aufpreis zahlt die private Haftpflichtversicherung selbst dann, wenn das Kind eigentlich nicht haften müsste und keine andere Versicherung für den Schaden einspringt. Kinder, die älter als sieben Jahre sind, haften nur bedingt. In welchen Fällen eine Haftung in Frage kommen könnte, hängt von der Einsichtsfähigkeit des Kindes ab bzw. davon, ob das Kind wusste, dass es etwas Verbotenes getan hat. Hat das Kind gewusst, was es tat, dann zahlt die Haftpflichtversicherung in aller Regel nicht.
Ob die Aufsichtpflicht verletzt wurde, hängt im Einzelfall immer von verschiedenen Faktoren ab. Gibt es spezielle Gefahrenquellen, wie z.B. einen tiefen Swimmingpool im Garten, müssen diese beispielsweise bereits im Voraus abgesichert werden. Ebenso kann man sich als Eltern bei einem Ausflug ins Freibad nicht nur auf den Bademeister verlassen, sondern muss selbst ein wachsames Auge haben. Entgegen der allgemeinen Meinung ändert sich allerdings grundsätzlich erst einmal nichts, wenn statt vier Kindern plötzlich zehn Kinder beaufsichtigt werden müssen. Bei einer Verletzung, die sich ein Kind beim Feiern selbst zufügt, z.B. ein Sturz beim Herumtollen, zahlt in der Regel die Krankenkasse. Kommt es zu bleibenden Schäden tritt die private Unfallversicherung des Kindes bzw. der Eltern des Kindes ein, sofern eine solche Versicherung abgeschlossen wurde. Neuerdings gibt es auch speziell auf die Bedürfnisse von Kindern angepasste Kinderunfallversicherungen und Kinderinvaliditätsversicherungen, die in solchen Situationen einspringen würden. Wenn fremde Kinder mit dem eigenen Auto transportiert werden, sollte immer darauf geachtet werden, dass jedes Kind angeschnallt ist. Sollte dennoch etwas passieren, dann sind die Insassen des Kraftfahrzeugs in aller Regel über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abgesichert. Trotz aller Absicherungen sollten sich die einladenden Eltern mit den Eltern der anderen Kinder vor jeder Feier zusammensetzen und klare Absprachen treffen, damit die Feier am Ende tatsächlich der Höhepunkt des Jahres für die Kinder wird und kein unangenehmes Nachspiel daraus resultiert.
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