Ratgeber Altersvorsorge

Vermögenswirksame Leistungen (VL)

Angestellte haben neben den bekannten Formen der privaten und betrieblichen Altersvorsorge noch eine ganz besondere Möglichkeit etwas für das Pensionsalter zu tun - sie können Geld sparen und sich vom Chef dabei unterstützen lassen. Vermögenswirksame Leistungen (VL) werden im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ausgehandelt und gehören zum Lohn bzw. Gehalt. Die Beantragung und Funktionsweise dieser Vorsorgeform ist relativ einfach. Der Angestellte schließt einen entsprechenden Vertrag ab, sein Arbeitgeber überweist monatlich einen bestimmten Betrag auf das angegebene Anlagekonto. Je nach Art der vermögenswirksamen Leistungen muss der Arbeitnehmer selbst auch einen Teil hinzuzahlen.

Der Vorteil des ganzen: Vermögenswirksame Leistungen sind steuerfrei und der Staat gibt außerdem auch noch etwas hinzu, nämlich die Arbeitnehmersparzulage. Die Höhe der staatlichen Zulage beträgt 18 Prozent vom jährlichen Anlagebetrag (zumindest bei Sparplänen, für Bausparverträge werden immerhin noch 9 Prozent gezahlt), wobei nur maximal 400 Euro pro Jahr förderfähig sind. Sparen kann der Anleger entweder zum Beispiel mit einem Sparbuch, Banksparplan oder einem Investmentfondssparplan. Gerade geförderte Fondssparpläne haben erhebliches Ertragspotential. Besonders attraktiv in diesem Bereich sind reine Aktienfonds, Mischfonds sowie einige Dachfonds. Damit die Förderung bei Investmentfondssparplänen gewährt wird, muss der Aktienanteil des betreffenden Fonds mindestens 60 Prozent betragen. Wer tatsächlich regelmäßig jedes Jahr 400 Euro in einen Fondssparplan investiert und vom Staat die Zulage in Höhe von jährlich 72 Euro bekommt, der hat nach 20 Jahren durchschnittlich etwa 17.000 Euro im Depot.

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