Firmenversicherung
Vermögensschadenhaftpflicht
Bei eigenem Verschulden wird der Verursacher eines Schadens voll haftbar gemacht, egal ob es sich dabei um einen Sachschaden oder einen Vermögensschaden handelt. Ein Teil dieser Vermögensschäden ist bereits durch eine entsprechende Privathaftpflicht bzw. Firmenhaftpflichtversicherung abgedeckt (sog. unechte Vermögensschäden), wie zum Beispiel bei Schadensansprüchen aus Wettbewerbsverletzungen oder entgangenem Gewinn. Für Vermögensschäden, die beispielsweise durch falsche Beratung entstehen, empfiehlt sich der Abschluß einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Der Abschluß einer solchen Versicherung ist bei einigen Berufsgruppen sogar gesetzlich vorgeschrieben (zum Beispiel bei Rechtsanwäten, Notaren oder Steuerberatern).
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