Rechtsschutzversicherungen

Verkehrs-Rechtsschutzversicherung

Bei Rechtsstreitigkeiten, die auf Grund der Teilnahme mit dem Kraftfahrzeug am allgemeinen Straßenverkehr entstehen können (z.B. Klärung der Haftungsfrage nach einem Unfall), empfiehlt es sich zur Absicherung gegen die damit verbundenen großen finanziellen Aufwendungen eine entsprechende Verkehrs-Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Damit ist im Schadensfall die Wahrnehmung der eigenen rechtlichen Interessen garantiert, denn die Versicherung trägt die dafür notwendigen Kosten (Anwaltsgebühren, Gerichtskosten usw.). Verkehrsrechtsschutzversicherungen gibt es in der Regel in zwei Varianten. Beim Fahrzeug-Rechtsschutz wird ein bestimmtes Kraftfahrzeug versichert und der Eigentümer des Fahrzeuges geniesst den Versicherungsschutz, wenn er als Fahrer oder Beifahrer des Autos, als Fahrer oder Insasse in einem fremden Fahrzeug, als Radfahrer oder als Fußgänger am Straßenverkehr teilnimmt. Für diejenigen, die kein eigenes Auto besitzen, aber dennoch immer mal mit verschiedenen Fahrzeugen fahren, kommt die zweite Variante der Fahrer-Rechtsschutz in Frage, bei dem eine einzelne Person versichert wird sofern sie am Straßenverkehr teilnimmt. Bei Rechtsschutzversicherungen gibt es darüber hinaus noch zahlreiche weitere Leistungs-Pakete. Für Familien könnte beispielsweise der Familien-Verkehrsrechtsschutz Tarif interessant sein.