Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit

Einer von fünf Angestellten muss seinen Beruf wegen einer Krankheit oder einem Unfall bereits vor dem Pensionsalter aufgeben, bei Arbeitern ist es sogar jeder dritte. Berufsunfähigkeit nennt man dieses landläufig meist vernachlässigte Risiko, welches für den Betroffenen gravierende finanzielle Einbußen zur Folge hat, wenn das monatliche Gehalt erst einmal ausbleibt. Im Gegensatz dazu ist Erwerbsunfähigkeit noch etwas schlimmer, denn in diesem Fall kann der- oder diejenige auf Grund eines Unfalls oder einer Krankheit pro Tag nur maximal sechs Stunden arbeiten, egal in welcher Tätigkeit und unabhängig vom bisher ausgeübten Beruf. Auf den Staat können Menschen, die dieses Schicksal erleidet normalerweise nicht bauen, denn die Erwerbsminderungsrente beträgt nur wenige hundert Euro im Monat und wird nur an Erwerbsunfähige, die weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können, in voller Höhe ausbezahlt. Eine private Absicherung in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher quasi Pflicht, denn diejenigen, die mehr als sechs Stunden pro Tag arbeiten könnten, erhalten vom Staat gar nichts.

Hinweise zur Berufsunfähigkeitsversicherung