Ratgeber zur Rürup-Rente

Überschussbeteiligung bei der Rürup-Rente

Staatliche geförderte Rürup-Renten werden derzeit in folgenden Vertragsvarianten angeboten: als klassische Rentenversicherung, als fondsgebundene Rentenversicherung oder als Fondssparplan. Bei der klassischen Rürup-Rentenversicherung erhält der Kunde eine garantierte Verzinsung, bei den fondsgebundenen Varianten (Sparplan oder Fondspolice) gibt es diese Garantie nicht. Hier hängt die Höhe der später einmal zu erwartenden Rente davon ab, wie sich die Fonds, in welche die Beiträge investiert werden, während der Ansparphase entwickeln. Um dem Sparer nicht das gesamte Anlagerisiko aufzubürden, gewähren einige Versicherungsgesellschaften bei der fondsgebundenen Rentenversicherung ebenfalls eine Garantie in Höhe der eingezahlten Beiträge ohne Verzinsung. Dies geht jedoch meist zu Lasten der zu erwartenden Rendite der jeweiligen Rentenversicherung.

Wie generell bei Rentenversicherungen üblich, erhält der Sparer auch bei der Rürup-Rentenversicherung neben den garantierten Leistungen eine Beteiligung an den erwirtschafteten Überschüssen der Versicherungsgesellschaft. In welcher Form dies geschieht, darüber darf der Sparer zum Teil selbst mit entscheiden. Bei klassischen Rentenversicherungen gibt es beispielsweise die Möglichkeit, überschüssige Beiträge einmal jährlich in Form einer so genannten Bonusrente in die Rürup-Rente zu investieren. Darüber hinaus können anfallende Überschüsse gesammelt und separat zu einem bestimmten vereinbarten Zinssatz bis zur Rente angelegt werden (verzinsliche Ansammlung). Zu guter Letzt können erwirtschafte Überschüsse direkt in einen oder mehrere Investmentfonds angelegt werden (Fondsanlage). Bei fondsgebundenen Rentenversicherungen mit Garantie gibt es diese drei Auswahlmöglichkeiten nicht. Hier fließen die Überschüsse generell in bestimmte Investmentfonds.

Rürup-Rente
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