Haftpflichtversicherung

Tierhalterhaftpflichtversicherung

Viele Menschen, die Haustiere besitzen können darauf schwören, dass ihr Liebling niemandem etwas zu Leide tun würde. Darauf verlassen sollte man sich allerdings nicht, denn die gesetzliche Haftung für Schäden die Tiere anrichten, ist unbegrenzt. Das bedeutet, dass der Tierhalter falls sein Tier einem Dritten Schaden zufügt, dafür finanziell in unbegrenzter Höhe gerade stehen muss, selbst wenn es keine Absicht war. Aus diesem Grund ist der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung mit einer möglichst hohen Deckungssumme unbedingt empfehlenswert. Die bekanntesten Arten der Haftpflichtversicherung für Tierhalter sind die Hundehaftpflichtversicherung sowie die Pferdehaftpflicht.