Gesetzliche Krankenversicherung
Tarife mit Kostenerstattung
Selbst in den gesetzlichen Krankenversicherungen gibt es neuerdings Tarifmodelle miit Kostenerstattung. Mitglieder solcher Rabatttarife müssen ihre Versicherungskarte zurückgeben und bei jedem Arztbesuch für die Behandlung eine Rechnung verlangen. Anschließnd wird der Rechnungsbeitrag dann von der Krankenkasse ersetzt. Zumindest teilweise, denn vorher zieht die Krankenversicherung noch eine Verwaltungs- bzw. Bearbeitungsgebühr ab und ersetzt nur denjenigen Betrag, den sie auch bei einer Abrechnung mit der Versicherungskarte ersetzt hätte. Die Ärzte schreiben allerdings auf die Rechnungen oftmals einen höheren Betrag als bei Kassenpatienten üblich. Allerdings erhält der Versicherte dann auch eine Behandlung wie bei einem Privatpatienten. Fazit: Es ist durchaus möglich auch in der gesetzlichen Krankenversicherungen bessere Leistungen zu bekommen, wenn man bereit ist mehr dafür zu bezahlen, teilweise auch direkt aus der eigenen Tasche.
Weitere Hinweise zu den Wahltarifen in der gesetzlichen Krankenversicherung:
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