Gesetzliche Krankenversicherung
Tarife mit Beitragsrückerstattung
Gesetzlich Versicherte haben seit einiger Zeit die Möglichkeit in eine Tarifvariante mit Beitragsrückerstattung zu wechseln. Das bedeutet, dass der Versicherte, sofern er selten bzw. gar nicht zum Arzt geht bis zu einem kompletten Monatsbeitrag von seiner Krankenkasse zurückerstattet bekommt. Sollte er sich doch behandeln lassen, ist der komplette Bonus dahin. Natürlich bleibt dem Versicherten die Rechnung beim Arzt aus eigener Tasche zu bezahlen, um den Bonus zu behalten, aber ob das am Ende günstiger ist, bleibt zumindest zweifelhaft. Bei einem Tarif mit Selbstbehalt würde der Versicherte auch im Krankheitsfall zumindest noch einen Teil des Bonus ausbezahlt bekommen. Tarife mit Beitragsrückerstattung sind häufig auch zusammen mit anderen Tarifbausteinen kombinierbar, die Höhe der Erstattungen ist allerdings zwischen den einzelnen Kassen unterschiedlich und auch die Voraussetzungen für die Gewährung der Beitragsrückerstattung sind nicht einheitlich.
Weitere Hinweise zu den Wahltarifen in der gesetzlichen Krankenversicherung:
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