Informationen zur Kfz-Haftpflichtversicherung
Schadensregulierung bei Unfällen im Ausland
Bei einem Unfall im Ausland heißt es erstmal kühlen Kopf bewahren und das Unfallgeschehen sowie die Schäden an beiden Fahrzeugen ordnungsgemäß protokollieren und von der Gegenpartei unterschreiben lassen. Um eventuelle Schadensersatzansprüche mit seiner Autoversicherung zu klären, reicht es aus, wenn man damit bis nach dem Urlaub wartet. Zu Hause angekommen sollte als Erstes der Zentralruf der Autoversicherer (Tel.: 0180/25026, Fax: 040/33965401) informiert werden. Von dieser Stelle wird man dann die Daten eines Schadensregulierungsbeauftragten bekommen. Dies ist eine Person oder eine Firma, die in Deutschland das ausländische Versicherungsunternehmen des Unfallgegners vertritt. An diesen Schadensregulierer sollte man sich persönlich bzw. über die eigene Haftpflichtversicherung wenden, um den entstandenen Schaden möglichst schnell ersetzt zu bekommen.
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