Hinweise zur Rürup-Rente
Rürup-Rente Förderung
Die Förderung des Staates erfolgt im Fall der Rürup-Rente (bzw. Basisrente) in Form von Steuervergünstigungen und nicht als Zulage wie beispielsweise bei der Riester-Rente. Das bedeutet, dass der Inhaber eines Rürup-Vertrages jedes Jahr einen bestimmten Sparbetrag im bei der Steuererklärung als Altersvorsorgeaufwendungen geltend machen kann und somit seine Steuerlast verringern kann. Dieser förderfähige Betrag liegt um einiges höher als bei der Riester-Rente (derzeit bei etwa 13.000 Euro jährlich) und soll bis zum Jahr 2025 schrittweise auf 20.000 Euro jährlich angehoben werden. Verheirate können jeweils das Doppelte absetzen. Ein großer Vorteil der Rürup-Rente ist neben den Steuervergünstigungen die hohe Flexibilität bei den Einzahlungen. Vom Gesetzgeber werden keine festen Mindesteinzahlungen vorgegeben, weshalb selbst kurzfristige und einmalige Einzahlungen von größeren Geldbeträgen kein Problem sind. Damit können Sparer je nach der aktuellen Einkommenssituation ihre Altersvorsorge steuern und in den Sparvertrag einzahlen, denn letztendlich entscheidet der Sparer ganz allein, ob er den steuerlichen Spielraum vollständig ausnutzen möchte - oder nicht.
Weitere Informationen zur Rürup-Rente bzw. Basisrente
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