Private Altersvorsorge

Rürup-Rente - Alle Fakten im Überblick

Die Rürup-Rente (bzw. Basisrente) ist eine staatlich subventionierte Form der privaten Altersvorsorge. Den Namen erhielt sie nach dem Wirtschaftsweisen Prof. Bert Rürup, der gleichzeitig Vorsitzender der zuständigen Entwicklungskomission war. Anders als bei der Riester-Rente erhält der Sparer keine direkten Zulagen vom Staat, sondern kann die Beiträge zur Rürup-Rente in beträchtlichem Umfang von der Steuer absetzen. Grundsätzlich kann jeder einen Rürup-Vertrag abschließen, sinnvoll ist dies allerdings nur bei Menschen, die hohe Steuern bezahlen und bei denen sich ein Steuerabzug lohnen würde. Aus diesem Grund eignet sich die Basisrente besonders für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende.

Die staatliche Förderung dieser Altersvorsorgeform erfolgt indem die Beiträge, die zur Rürup-Rente eingezahlt wurden, im Rahmen der Einkommenssteuererklärung als Sonderausgaben abgezogen werden dürfen. Und dies in nicht ganz unerheblichem Umfang, nämlich bis zu 20.000 Euro jährlich. Allerdings dürfen aufgrund einer Übergangsregel zumindest im Moment die Beiträge noch nicht in vollem Umfang abgezogen werden. Bei der Einführung im Jahre 2005 wurde ein Prozenzsatz von 60% vereinbart, der nun jedes Jahr angehoben wird bis im Jahr 2025 der volle Sonderausgabenabzug erreicht ist (siehe nachfolgende Tabelle mit einem beispielhaften Jahresbeitrag von 3.600 Euro).

Jahr
absetzbar
jährl. Beitrag
abziehbare Sonderausgaben
2005
60%
3.600 Euro
2.160 Euro (60% von 3.600 Euro)
2006
62%
3.600 Euro
2.232 Euro (62% von 3.600 Euro)
2007
64%
3.600 Euro
2.304 Euro (64% von 3.600 Euro)
2008
66%
3.600 Euro
2.376 Euro (66% von 3.600 Euro)
2009
68%
3.600 Euro
2.448 Euro (68% von 3.600 Euro)
2010
70%
3.600 Euro
2.520 Euro (70% von 3.600 Euro)
2011
72%
3.600 Euro
2.592 Euro (72% von 3.600 Euro)
2012
74%
3.600 Euro
2.664 Euro (74% von 3.600 Euro)
2013
76%
3.600 Euro
2.736 Euro (76% von 3.600 Euro)
2014
78%
3.600 Euro
2.808 Euro (78% von 3.600 Euro)
2015
80%
3.600 Euro
2.880 Euro (80% von 3.600 Euro)
2016
82%
3.600 Euro
2.952 Euro (82% von 3.600 Euro)
2017
84%
3.600 Euro
3.024 Euro (84% von 3.600 Euro)
2018
86%
3.600 Euro
3.096 Euro (86% von 3.600 Euro)
2019
88%
3.600 Euro
3.168 Euro (88% von 3.600 Euro)
2020
90%
3.600 Euro
3.240 Euro (90% von 3.600 Euro)
2021
92%
3.600 Euro
3.312 Euro (92% von 3.600 Euro)
2022
94%
3.600 Euro
3.384 Euro (94% von 3.600 Euro)
2023
96%
3.600 Euro
3.456 Euro (96% von 3.600 Euro)
2024
98%
3.600 Euro
3.528 Euro (98% von 3.600 Euro)
2025
100%
3.600 Euro
3.600 Euro (100% von 3.600 Euro)
2026
100%
3.600 Euro
3.600 Euro (100% von 3.600 Euro)

Bei Angestellten, Arbeitnehmern, Selbstständigen und Freiberuflern, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten müssen, verringert sich dieser Sonderausgabenabzug nochmals. Bevor diese Menschen ihre Rürup-Beiträge geltend machen können, müssen sie zunächst von der maximal möglichen Anlagesumme (20.000 Euro) ihre im letzten gezahlten Beiträge zur Rentenversicherung oder anderen berufsständischen Vorsorgewerken abziehen (siehe Rechenbeispiel).

  • maximal geförderte Altersvorsorge
  • minus geleistete Rentenversicherungsbeiträge
  • maximal geförderter Rürup-Beitrag
  • aktueller Sonderausgabenabzug (68%)
  • 20.000 Euro
  • 6.800 Euro
  • 13.200 Euro
  • 8.976 Euro

Ein Handwerksmeister, der 6.800 Euro jährlich in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt, könnte demnach 13.200 Euro pro Jahr in eine Rürup-Rente einzahlen, um die maximale Förderung zu erhalten. Im Rahmen der Steuererklärung könnte er zum jetzigen Zeitpunkt 8.976 Euro als Sonderausgaben für die einbezahlten Rürup-Beiträge geltend machen.

Vor- und Nachteile der Rürup-Rente

Vorteile Rürup-Rente
  • Rürup Rentedie Steuervorteile gelten grundsätzlich für jeden Menschen
  • Rürup Rentedie staatliche Förderung ist viel höher, als z.B. bei Riester-Rente
  • Rürup Rentekeine Anrechnung des Vermögens bei Arbeitslosengeld II oder Hartz-IV
  • Rürup Rentedas angesparte Vermögen ist pfändungssicher
Nachteile Rürup-Rente
  • BasisrenteVertrag ist nicht vererbbar oder auf andere Personen übertragbar
  • Basisrentedie Kapitalauszahlung in einer Summe ist nicht möglich
  • Basisrentedie erste Rentenzahlung darf nicht vor dem 60. Geburtstag erfolgen
  • Basisrenteder Vertrag kann nicht verkauft oder beliehen werden

Trotz einiger Nachteile ist die Rürup-Rente für Selbstständige und Freiberufler eine echte Alternative zur privaten Rentenversicherung. Zwar bietet die Rürup-Rente nicht die Möglichkeit einzelner Kapitalauszahlungen, dafür sind allerdings die Renditen im Vergleich zur Rentenversicherung deutlich höher.

Rürup-Produkte

Rürup-Produkte werden normalerweise von Lebensversicherungen, Banken und Investmentgesellschaften angeboten. Die angebotenen Basisrenten gibt es hauptsächlich in folgenden Varianten:

In den Basisrente-Vertrag können verschiedene Zusatzleistungen integriert werden, wie z.B. Hinterbliebenschutz. Ebenso ist die Hinzunahme eines Berufsunfähigkeitsschutzes für Menschen empfehlenswert, die anderswo keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr bekommen können. Vor dem Vertragsabschluß sollten immer verschiedene Rürup-Rente-Angebote eingeholt werden und vor allem anhand der garantierten Rente verglichen werden. Ebenso sollte man sich bereits bei Vertragsabschluß die Option zu einem Anbieterwechsel offenhalten, falls man später unzufrieden sein sollte. Einen tatsächlicher Wechsel sollte allerdings nach Möglichkeit auf Grund der damit verbundenen Kosten vermieden werden.


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