Private Altersvorsorge
Rürup-Rente - Alle Fakten im Überblick
Die Rürup-Rente (bzw. Basisrente) ist eine staatlich subventionierte Form der privaten Altersvorsorge. Den Namen erhielt sie nach dem Wirtschaftsweisen Prof. Bert Rürup, der gleichzeitig Vorsitzender der zuständigen Entwicklungskomission war. Anders als bei der Riester-Rente erhält der Sparer keine direkten Zulagen vom Staat, sondern kann die Beiträge zur Rürup-Rente in beträchtlichem Umfang von der Steuer absetzen. Grundsätzlich kann jeder einen Rürup-Vertrag abschließen, sinnvoll ist dies allerdings nur bei Menschen, die hohe Steuern bezahlen und bei denen sich ein Steuerabzug lohnen würde. Aus diesem Grund eignet sich die Basisrente besonders für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende.
Die staatliche Förderung dieser Altersvorsorgeform erfolgt indem die Beiträge, die zur Rürup-Rente eingezahlt wurden, im Rahmen der Einkommenssteuererklärung als Sonderausgaben abgezogen werden dürfen. Und dies in nicht ganz unerheblichem Umfang, nämlich bis zu 20.000 Euro jährlich. Allerdings dürfen aufgrund einer Übergangsregel zumindest im Moment die Beiträge noch nicht in vollem Umfang abgezogen werden. Bei der Einführung im Jahre 2005 wurde ein Prozenzsatz von 60% vereinbart, der nun jedes Jahr angehoben wird bis im Jahr 2025 der volle Sonderausgabenabzug erreicht ist (siehe nachfolgende Tabelle mit einem beispielhaften Jahresbeitrag von 3.600 Euro).
Bei Angestellten, Arbeitnehmern, Selbstständigen und Freiberuflern, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten müssen, verringert sich dieser Sonderausgabenabzug nochmals. Bevor diese Menschen ihre Rürup-Beiträge geltend machen können, müssen sie zunächst von der maximal möglichen Anlagesumme (20.000 Euro) ihre im letzten gezahlten Beiträge zur Rentenversicherung oder anderen berufsständischen Vorsorgewerken abziehen (siehe Rechenbeispiel).
- maximal geförderte Altersvorsorge
- minus geleistete Rentenversicherungsbeiträge
- maximal geförderter Rürup-Beitrag
- aktueller Sonderausgabenabzug (68%)
- 20.000 Euro
- 6.800 Euro
- 13.200 Euro
- 8.976 Euro
Ein Handwerksmeister, der 6.800 Euro jährlich in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt, könnte demnach 13.200 Euro pro Jahr in eine Rürup-Rente einzahlen, um die maximale Förderung zu erhalten. Im Rahmen der Steuererklärung könnte er zum jetzigen Zeitpunkt 8.976 Euro als Sonderausgaben für die einbezahlten Rürup-Beiträge geltend machen.
Vor- und Nachteile der Rürup-Rente
die Steuervorteile gelten grundsätzlich für jeden Menschen
die staatliche Förderung ist viel höher, als z.B. bei Riester-Rente
keine Anrechnung des Vermögens bei Arbeitslosengeld II oder Hartz-IV
das angesparte Vermögen ist pfändungssicher
Vertrag ist nicht vererbbar oder auf andere Personen übertragbar
die Kapitalauszahlung in einer Summe ist nicht möglich
die erste Rentenzahlung darf nicht vor dem 60. Geburtstag erfolgen
der Vertrag kann nicht verkauft oder beliehen werden
Trotz einiger Nachteile ist die Rürup-Rente für Selbstständige und Freiberufler eine echte Alternative zur privaten Rentenversicherung. Zwar bietet die Rürup-Rente nicht die Möglichkeit einzelner Kapitalauszahlungen, dafür sind allerdings die Renditen im Vergleich zur Rentenversicherung deutlich höher.
include ( PAGE_ROOT . '/_modules/textblock_footer.php'); ?>Rürup-Produkte
Rürup-Produkte werden normalerweise von Lebensversicherungen, Banken und Investmentgesellschaften angeboten. Die angebotenen Basisrenten gibt es hauptsächlich in folgenden Varianten:
In den Basisrente-Vertrag können verschiedene Zusatzleistungen integriert werden, wie z.B. Hinterbliebenschutz. Ebenso ist die Hinzunahme eines Berufsunfähigkeitsschutzes für Menschen empfehlenswert, die anderswo keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr bekommen können. Vor dem Vertragsabschluß sollten immer verschiedene Rürup-Rente-Angebote eingeholt werden und vor allem anhand der garantierten Rente verglichen werden. Ebenso sollte man sich bereits bei Vertragsabschluß die Option zu einem Anbieterwechsel offenhalten, falls man später unzufrieden sein sollte. Einen tatsächlicher Wechsel sollte allerdings nach Möglichkeit auf Grund der damit verbundenen Kosten vermieden werden.
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