Ratgeber Riester-Rente

Riester-Verträge ohne staatliche Förderung

Riester-Verträge sind zweifelsohne eine gute Möglichkeit etwas für die private Altersvorsorge zu. Darüber hinaus bieten sie aber noch einen Anreiz für potentielle Sparer: die Erträge bleiben von der Abgeltungssteuer verschont, selbst wenn es sich um Fondssparpläne mit zwischenzeitlichen Dividenzahlungen handelt. Ganz steuerfrei sind die Riester-Rente und Rürup-Rente zwar nicht, denn später im Alter bei Auszahlung der Rente muss ein Teil ans Finanzamt abgeführt werden. Trotzdem ist die Riester-Rente eine sehr interessante Sache - sogar für diejenigen, die keine staatlichen Zulagen bekommen können, wie z.B. Selbständige und Freiberufler.

Eine Riester-Rente ohne staatliche Zulagen kann jeder abschließen, selbst wenn er bereits einen Riestervertrag besitzt und bereits alle Fördermöglichkeiten ausgeschöpft sind. Dann bekommt man für den zusätzlichen Riester-Vertrag zwar keine Grundzulage, kann dafür aber nach Herzenslust z.B. in einem Fondssparplan für die Altersvorsorge sparen, ohne auf die Abgeltungssteuer achten zu müssen. Einen solchen ungeförderten Riester-Vertrag kann man gern auch "übersparen", also einzahlen so viel man will. Aus diesem Grund lohnt sich die Riester-Rente sogar ohne Förderung durch den Staat.

Reine Fondssparpläne haben zwar geringere Kosten als Riester-Fondssparpläne und erbringen häufig eine höhere Rendite. Allerdings haben sie auch einen entscheidenden Nachteil - vom zusätzlich angesparten Kapital müssen ständig 25 Prozent ans Finanzamt abgegeben werden. Dadurch fällt der Zinseszinseffekt am Ende der Laufzeit bei Riester-Fonds deutlich höher aus. Und noch einen Vorteil haben Riester-Renten - sie werden steuerlich ähnlich behandelt wie Versicherungen. Das bedeutet, dass bei der Auszahlung der Rente nur der Ertragsanteil (der Anteil der nach Abzug des einbezahlten Geldes vom Auszahlungsbetrag übrigbleibt) als Einkommen angesehen wird und wie bei Versicherungen üblich davon nur die Hälfte versteuert werden muss - zum günstigen Rentnersteuersatz, während die Erträge normaler eines normalen Fondssparplanes bei Auszahlung pauschal der Abgeltungssteuer unterliegen.

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