Altersvorsorge
Riester-Rente und Rürup-Rente gleichzeitig
Im Rahmen der privaten Altersvorsorge bietet die Riester Rente eine staatlich geförderte Möglichkeit für Angestellte, während die Rürup Rente das entsprechende Pendant dazu für Selbständige ist. Beide Formen schließen sich deswegen allerdings noch lange nicht aus. Es viele Menschen, die im Laufe ihres Lebens zeitweise selbständig sind und später wieder in ein Angestelltenverhältnis wechseln. In solchen Fällen kann es nützlich sein, beide Arten abzuschließen, um die optimale Förderung auszunutzen. Während der Zeit der Selbständigkeit kann beispielsweise ein bereits abgeschlossener Riester-Vertrag ruhen gelassen werden oder ohne Förderung privat weiter angespart werden. Die Rürup-Rente steht sowieso allen Sparen offen, lohnt sich aber insbesondere für Selbständige, da diese nicht die Möglichkeit haben, die Riester-Förderung zu erhalten. Für Verheiratete gibt es noch eine weitere Variante: Ist einer der beiden Ehepartner angestellt, so kann er den anderen in den eigenen Riester-Vertrag aufnehmen, selbst dann wenn dieser selbständig ist (sog. Huckepack-Variante). Beide erhalten dann die volle staatliche Förderung.
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