Altersvorsorge
Riester-Rente und Erbschaft
Viele Menschen fragen sich, was eigentlich mit dem in einem Riester-Vertrag angesparten Geld passiert, wenn der Riester-Sparer vorzeitig stirbt. Abhängig von der gewählten Riester-Variante wird das angesparte Guthaben an die Erben ausbezahlt. Allerdings sind zuvor sämtliche Zulagen und Steuervergünstigungen an den Staat zurückzubezahlen. Einzige Ausnahme: Der Ehepartner des Verstorbenen übernimt den Vertrag samt Guthaben und Zulagen in seinen eigenen Riester-Vertrag oder lässt den Vertrag in eine Rente umwandeln. Sobald sich der Ehepartner das Geld direkt ausbezahlen lässt, muss er ebenfalls die staatlichen Zulagen zurückbezahlen. Verstirbt der Riester-Sparer in einem Alter, wo die Rente bereits ausbezahlt wird, kommt es zusätzlich darauf an, in welcher Form die Rente angespart wurde. Bei klassischen Banksparplänen oder Fondssparplänen gibt es normalerweise überhaupt keine Probleme und das Prozedere ist wie oben beschrieben. Lediglich Rentenversicherungen können nicht direkt vererbt werden. Meist wird mit dem Versicherungsabschluss aber eine Rentengarantiezeit für den Todesfall vereinbart. Innerhalb dieser Zeit wird die Rente an die Erben ausbezahlt. Übliche Rentengarantiezeiten liegen zwischen fünf und zehn Jahren.
Welche Varianten der Riester-Versicherung gibt es?
» Banksparplan
» Klassische Rentenversicherung
» Fondsgebundene Rentenversicherung
» Fondssparplan bei einer Fondsgesellschaft
» Bausparvertrag
» Immobiliendarlehen
Weitere Hinweise zur Riester-Rente:
- • Riester-Rente und Arbeitslosigkeit
- • Zulagen für Minijobber
- • Antrag auf staatliche Zulage stellen
- • Besteuerung der Riester-Beiträge
- • Entnahme des angesparten Geldes für die Anschaffung von Wohneigentum
- • Bonus für Jugendliche
- • Ein Wechsel lohnt fast immer
- • Fallstricke beim Wohn-Riester
- • Riester-Fondssparpläne mit Rabatt
- • Riester-Verträge ohne staatliche Förderung
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