Altersvorsorge

Riester-Rente und Arbeitslosigkeit

Selbst für Arbeitslose lohnt sich unter Umständen ein Riester-Rentenvertrag als Möglichkeit der Altersvorsorge. Zumindest haben Arbeitslose die Möglichkeit, eine Riester-Rente abzuschließen oder einen bestehenden Vertrag fortzuführen. Einzige Voraussetzung dafür ist der Erhalt von Arbeitslosengeld und die Einzahlung des jährlichen Mindestbeitrages in den Riester-Vertrag. Der Mindestbeitrag bei Arbeitslosen richtet sich nach der Höhe der Lohnersatzleistungen, in jedem Fall sind aber jährlich 60 Euro einzubezahlen. Wer auf Grund der Arbeitslosigkeit nicht oder nicht ehr in der Lage ist die eigenen Beiträge aufzubringen muss den Vetrag nicht sofort auflösen, sondern kann ihn für die Zeit der Arbeitslosigkeit ruhen lassen. Es ebsteht weiterhin die Möglichkeit die Riester-Beiträge entsprechend der Leistungsfähigkeit zu kürzen, dann gibt es aber auch nur die staatliche Förderung für den anteiligen einbezahlten Betrag. Sollte sich der Sparer bereits im rentenalter befinden und die Riester-Rente während der Arbeitslosigkeit bereits ausgezahlt werden, braucht man sich als Hartz-IV-Anwärter ebenfalls keine Sorgen zu machen. Jemand der Arbeitslosengeld II beantragt, muss einen bestehenden Riester-Vertrag nicht auflösen.

Riester-Rente
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Welche Varianten der Riester-Versicherung gibt es?

» Banksparplan
» Klassische Rentenversicherung
» Fondsgebundene Rentenversicherung
» Fondssparplan bei einer Fondsgesellschaft
» Bausparvertrag
» Immobiliendarlehen

Weitere Hinweise zur Riester-Rente:


» Riester-Rente Ratgeber