Altersvorsorge
Riester Rente Steuererklärung
Die Riester-Rente spielt auch im Rahmen der jährlichen Steuererklärung eine gewisse Rolle. Zwar muss man auf die Einnahmen aus der Riester-Rente keine Steuern bezahlen (auch keine Abgeltungssteuer, obwohl es sich dabei um Kapitalerträge handelt). Trotzdem sollten vorhandene Riester-Verträge in der Anlage AV bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden um eventuell eine Erstattung für die Riester-Beiträge vom Finanzamt zu bekommen. Völlig steuerfrei sind Riester-Renten allerdings nicht. Da es sich um eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge handelt, müssen die Rentenbezüge, die später im Alter ausbezahlt werden, zu einhundert Prozent als Einkommen mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden, sofern die Einnahmen über dem jährlichen Grundfreibetrag liegen. Für die steuerliche Behandlung der Einnahmen aus der Riester-Rente spielt es zunächst keine Rolle, welcher Art (also z.B. Bausparvertrag, Fondssparplan oder Rentenversicherung) der Riester-Vertrag ist.
Weitere Hinweise zur Riester-Rente:
- • Berufseinsteiger-Prämie
- • Riester-Rente und Erbschaft
- • Riester-Rente und Arbeitslosigkeit
- • Zulagen für Minijobber
- • Antrag auf staatliche Zulage stellen
- • Besteuerung der Riester-Beiträge
- • Entnahme des angesparten Geldes für die Anschaffung von Wohneigentum
- • Bonus für Jugendliche
- • Ein Wechsel lohnt fast immer
- • Fallstricke beim Wohn-Riester
- • Riester-Fondssparpläne mit Rabatt
- • Riester-Verträge ohne staatliche Förderung
- • Riester-Rente bei Erwerbsunfähigkeit
- • Erwerbsminderungsrente und Riester-Vertrag
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