Ratgeber Riester-Rente
Riester Rente Steuer
Mit der Riester Rente fördert der Staat die private Altersvorsorge durch Zulagen und Vergünstigungen bei der Steuer. Besonders lohnend ist die Riester-Rente für Geringverdiener, Familien mit Kindern und ebenso für Anleger, die einfach nur eine sichere Geldanlage wünschen. Besserverdienende kommen dennoch nicht zu kurz, denn bei ihnen machen sich die Steuervorteile besonders bemerkbar. Während der Ansparphase bis zum Rentenalter muss auf die Riester-Rente keine Steuer bezahlt werden. Erst im Ruhestand werden die ausbezahlten Beträge der Riester Rente als sonstige Einkünfte besteuert. Diese sogenannte nachgelagerte Besteuerung ist für den Riester-Sparer in der Regel günstiger, als wenn er die Riester Rente bereits während der Laufzeit besteuern müsste. Abgeltungssteuer fällt auf die Erträge aus dieser staatlich geförderten Form der Altersvorsorge nicht an. Obwohl beispielsweise bei Auszahlungen aus einer Kapitallebensversicherung bislang nur die Zinsen und Überschussanteile als Einkommen zu versteuern sind (bzw. bei Altverträgen nicht mal das), lohnt sich die Riester Rente dennoch, denn sie ist eine der wenigen Anlageformen, die staatlich gefördert sind. Zum anderen kann niemand mit Gewissheit voraussagen, welche Änderungen sich bei der Steuer bis zum Ruhestand noch ergeben werden.
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