Ratgeber Altersvorsorge
Riester Rente selbstständig
Anspruch auf staatliche Riester-Förderung bei der privaten Altersvorsorge haben grundsätzlich alle Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu zählen nicht nur Angestellte und Arbeitnehmer, sondern ebenso viele Selbstständige. Handwerksmeister mit eigenem Betrieb, selbstständige Journalisten oder Lehrer können also problemlos trotz Selbstständigkeit eine Riester-Rente abschließen. Um die Beiträge und Zulagen ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben geltend zu machen müssen Selbstständige allerdings einen eigenen Riester-Rente-Vertrag abgeschlossen haben. Bei einem Förderanspruch, der nur auf Grund des sparenden Ehepartners besteht, ist dies nicht ohne weiteres möglich. In diesen Fällen muss beachtet werden, dass der Ehepartner, auf dessen Namen die Riester-Rente abgeschlossen wurde, den maximal geförderten Höchstbetrag im Jahr nicht überschreitet. Nur dann ist ein zumindest teilweiser Sonderausgabenabzug möglich. Die grundsätzliche und ebenfalls staatlich geförderte Alternative zur Riester-Rente ist für Selbstständige die Rürup-Rente.
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