Ratgeber zur privaten Altersvorsorge
Riester Rente Mindesteigenbeitrag
Obwohl die Riester Rente großzügig staatlich gefördert wird, muss der Sparer dennoch einen gewissen Anteil selbst dazu beitragen. Ganz umsonst gibt es die staatlichen Zulagen leider nicht. Mindestens vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens müssen in einen Riester-Vertrag einbezahlt werden, inklusive der staatlichen Zulagen. Als Einkommen wird hier das Brutto-Einkommen bzw. die Besoldung bei Beamten. Der vom Sparer selbst zu leistende Riester Rente Mindesteigenbeitrag ist demnach abhängig vom Einkommen sowie von den gewährten Zulagen des Staates (Grundzulage für jeden erwachsenen Riester-Sparer, Kinderzulage für jedes Kind sowie einmaliger Bonus für Berufseinsteiger). Ein alleinstehender Riester-Sparer mit einem Einkommen von 10.000 Euro müsste jährlich 400 Euro sparen. Der Staat würde ihm eine Grundzulage von 154 Euro gewähren. Den Rest, also 246 Euro im Jahr bzw. 20,50 Euro im Monat, müsste der Sparer als Mindesteigenbeitrag in eine Riester-Rente einbezahlen, um die staatlichen Zulagen zu erhalten. Für Eheleute gibt es eine allerdings eine Ausnahme. Wenn einer der beiden Ehepartner ganz regulär in einen Riester Rente Vertrag einzahlt, kann der andere Ehepartner trotzdem die Zulagen erhalten, obwohl er nicht renten- bzw. sozialversicherungspflichtig ist. In diesem Fall müsste dieser Ehepartner auch keinen Mindesteigenbeitrag leisten.
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