Ratgeber Riester-Rente
Riester Rente Kinderzulage
Im Rahmen der Riester-Rente werden Eltern zusätzlich gefördert. Neben der Grundzulage erhalten sie für jedes Kind eine Kinderzulage. Voraussetzung ist allerdings, dass für das Kind ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Die Kinderzulage bei der Riester-Rente beträgt aktuell 185 Euro (für Kinder, die nach 2008 geboren sind 300 Euro). Eine ganz entscheidende Frage bei der Kinderzulage ist, welcher der beiden Partner diese Zulage erhält. Generell ist dies derjenige Ehepartner, der auch das Kindergeld erhält, in der Regel also die Mutter. Väter erhalten die Zulage nur, wenn beide Partner das beantragen. Genau wie die Grundzulage wird die Kinderzulage jährlich gewährt und dem jeweiligen Riester-Vertrag gutgeschrieben. Sofern die Mutter der Kinder von Beruf Hausfrau ist bzw. nur der Vater in der gesetzlichen Rentenversicherung beitragspflichtig ist und damit einen direkten Anspruch auf die Riester Rente Förderung besitzt, sollte darauf geachtet werden, dass die Ehefrau frühzeitig trotzdme einen eigenen Vertrag abschließt. Ansonsten kann es passieren, dass nicht nur die Grundzulage verloren geht, sondern zusätzlich noch die Kinderzulage.
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