Ratgeber Altersvorsorge
Riester Rente Hausfrau
Hausfrauen (und -männer) bekommen kein Gehalt und zahlen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Schlechte Voraussetzen also für die eigene Altersvorsorge und eventuelle Ansprüche aus der staatlichen Rentenkasse. Trotzdem gibt es für jede Hausfrau die Möglichkeit staatliche Zulagen über die Riester Rente zu erhalten. Die Voraussetzung dafür ist, dass der Ehepartner und die Hausfrau jeweils einen eigenen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen hat. Darüber hinaus muss der arbeitende Partner regelmäßig eigene Spar-Beiträge einbezahlen. Die Hausfrau erhält dann aus der Riester Rente in ihrem Vertrag zumindest die eigene Grundförderung sowie Zulagen für die Kinder gutgeschireben. Das bedeutet beipsielsweise, dass eine Hausfrau mit zwei Kindern, deren Ehemann erwerbstätig ist und einen eigenen Riester-Vertrag besitzt, mit den staatlichen Zuschüssen jährlich bis zu 524 Euro für ihre private Altersvorsorge sparen kann, ohne selbst einen einzigen Cent dafür einbezahlt zu haben. Allerdings gilt dieser Fall nur, wenn die Kinder bereits etwas älter sind, denn in den ersten drei Jahren ist die Mutter selbst als Hausfrau in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und müsste zumindest den jährlichen Sockelbeitrag von 60 Euro jährlich in ihren Riester-Rente-Vertrag einbezahlen, um die komplette Förderung zu erhalten.
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