Ratgeber Altersvorsorge

Riester Rente Grundzulage

Unter dem Namen Riester-Rente ist allgemein eine staatliche geförderte Form der Altersvorsorge zu verstehen. Die Förderung des Staates besteht zum einen in der Gewährung einer Altersvorsorgezulage sowie einem eventuellen Sonderausgabenabzug bei der Einkommenssteuer. Die staatliche Förderung wird bei der Riester Rente allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt (z.B. Einzahlung eines jährlichen Mindestbeitrages, gesetzliche Rentenversicherungspflicht). Zur Altersvorsorgezulage des Staates zählt die Grundzulage für jeden Erwachsenen, der einen eigenen Riester-Vertrag abgeschlossen hat sowie eine Extra-Zulage für jedes Kind. Die Grundzulage für Ledige beträgt 154 Euro jährlich seit 2008 (für Verheiratete 308 Euro), die Kinderzulage beträgt 185 Euro (bzw. 300 Euro für Kinder die nach 2008 geboren sind). Anders als beim Sonderausgabenabzug fließen die Grundzulage und die Kinderzulage dem Sparer nicht direkt zu, sondern werden seinem Riester-Rente-Vertrag gutgeschrieben. Erst nach Ablauf des Vertrages zum Eintritt ins Rentenalter bekommt der Sparer dann seine Beiträge plus Zulagen plus eventuelle Zinserträge in Form einer Rente ausbezahlt.

Riester-Rente
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Weitere Informationen zur Riester-Rente: