Riester-Rente
Zulagen für Minijobber
Selbst geringfügig Beschäftigte (sogenannte Minijobber) können von den Riester-Zulagen profitieren. Einzige Voraussetzung dafür ist, dass sie ihrem Arbeitgeber erklären, dass sie zukünftig auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten möchten. Ab diesem Zeitpunkt ist der Arbeitgeber verpflichtet für den Angestellten Rentenversicherungsbeiträge in Höhe von mindestens 30,23 Euro zu zahlen. Der Minijobber selbst muss darüber hinaus noch einen Monatsbeitrag von 19,60 Euro an die Rentenkasse entrichten, erhält allerdings für die Zeit der Beschäftigung dann auch die vollen Rentenansprüche. Der Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit kann nicht widerrufen werden. Er gilt solange, wie die Beschäftigung ausgeführt wird. Der Abschluss des Riester-Vertrages gestaltet sich dann relativ unproblematisch. Bei beispielsweise 400 Euro Monatsverdienst beträgt der Jahresbeitrag 144 Euro. Die staatliche Zulage beträgt in diesem Fall 114 Euro. Da der Mindestbeitrag 60 Euro im Jahr betragen muss, zahlt der Riester-Sparer auch mindestens 60 anstatt der verbleibenden 30 Euro im Jahr in den Vertrag ein.
Welche Varianten der Riester-Versicherung gibt es?
» Banksparplan
» Klassische Rentenversicherung
» Fondsgebundene Rentenversicherung
» Fondssparplan bei einer Fondsgesellschaft
» Bausparvertrag
» Immobiliendarlehen
Weitere Hinweise zur Riester-Rente:
- • Antrag auf staatliche Zulage stellen
- • Besteuerung der Riester-Beiträge
- • Entnahme des angesparten Geldes für die Anschaffung von Wohneigentum
- • Bonus für Jugendliche
- • Ein Wechsel lohnt fast immer
- • Fallstricke beim Wohn-Riester
- • Riester-Fondssparpläne mit Rabatt
- • Riester-Verträge ohne staatliche Förderung
- • Riester-Rente bei Erwerbsunfähigkeit
- • Erwerbsminderungsrente und Riester-Vertrag
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