Ratgeber Altersvorsorge

Riester Rente Foerderung

Seit Anfang des Jahres 2008 erhalten Sparer bei der Riester Rente eine höhere Foerderung. Die Grund- und Kinderzulage wurden spürbar angehoben, auf 154 Euro bzw. 185 Euro jährlich. Wenn die Kinder im Jahr 2008 geboren sind oder später, zahlt der Staat sogar 300 Euro je Kind. Die volle staatliche Förderung erhält, wer pro Jahr vier Prozent seines Einkommens (abzüglich der Zulagen) in einen Riester-Vertrag steckt. Dabei gilt eine Obergrenze von maximal 2.100 Euro im Jahr. Ebenso muss aber mindestens ein Betrag von 60 Euro im Jahr gespart werden. Als Einkommen wird das Vorjahresbruttoeinkommen herangezogen bzw. bei Beamte die entsprechende Vergütung laut der Besoldungsvorschriften. Gerade für Geringverdiener und Alleinerziehende lohnt sich die Riester Rente, bei ihnen liegt die Förderquote in manchen Fällen bei mehr als 90 Prozent. Eine Familie mit zwei Kindern ohne entsprechendes Einkommen muss im Jahr den Mindesteigenbeitrag von 60 Euro selbst aufbringen, den Rest bis zu den 738 Euro Jahresbeitrag bezahlt der Staat obendrauf. Allein schon auf Grund der staatlichen Foerderung bleibt die Riester Rente damit ein unverzichtbarer Baustein der privaten Altersvorsorge.

Riester-Rente
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