Private Altersvorsorge
Riester-Rente - Alle Fakten im Überblick
Die Riester-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge die vom Staat durch Zulagen und steuerliche Vergünstigungen bei der Einkommenssteuer (Stichwort: Sonderausgabenabzug) gefördert wird. Anspruch auf eine Förderung haben nur Personen, die unbeschränkt steuerpflichtig sind und in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Daneben können aber auch Wehr- und Zivildienstleistende, Empfänger von Arbeitslosengeld, Beamte, Richter, Soldaten, vollständig Dienst- und Erwerbsunfähige sowie die Ehepartner von föderungsberechtigten Personen die Riester-Zulagen erhalten.
ein jährlicher Sockelbeitrag von mindestens 60 Euro muss angespart werdenbei Verheirateten reicht es, wenn der unmittelbar förderberechtigte Ehepartner diesen Beitrag erbringt
der jährliche Mindestbeitrag (inkl. Zulagen) beträgt 4 Prozent des VorjahreseinkommensGrundlage: rentenversicherungspflichtiges Brutto-Vorjahreseinkommen bzw. die Amtsbezüge oder Besoldung
Die Produkte, die den Namen Riester-Rente erhalten und zur Förderung zugelassen werden sollen, unterliegen strengen Zertifizierungs-Vorschriften. Dazu zählen weitreichende Informationspflichten, die Garantie der eingezahlten Beiträge und Zulagen sowie Bestimmungen zur Auszahlung der Rente ab dem 60. Lebensjahr. Als typische Varianten der Riester-Rente haben sich die nachfolgend genannten Finanzprodukte herauskristallisiert, jedes mit typischen Merkmalen, auf die hier nicht im Detail eingegangenn werden soll.
Sämtliche Auszahlungen aus einer Riester-Rente im Pensionsalter sind voll einkommenssteuerpflichtig. Das ist nicht sonderlich überraschend, denn selbst die gesetzliche Rente wird ja mehr und mehr zur Einkommenssteuer herangezogen. Interessant ist allerdings, dass die Erträge aus einem Riester-Vertrag nicht der Abgeltungssteuer unterliegen, dies gilt selbst bei Fondssparplänen, die normalerweise in vollem Umfang ertragsbesteuert werden.
Die staatliche Zulage wird nur in voller Höhe bezahlt, wenn der Mindestbeitrag entrichtet wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, werden die Zulagen dem gesparten Anteil entsprechend gekürzt. Bei Ehepaaren muss die Grundzulage gleichmäßig auf beide Verträge verteilt werden. Die Zulagen werden nicht sofort ausbezahlt, sondern dem Vorsorgevertrag gutgeschrieben.
- Zeitraum
- 2002-2003
- 2004-2005
- 2006-2007
- ab 2008
- Ledige
- 38 Euro
- 76 Euro
- 114 Euro
- 154 Euro
- Verheirate
- 76 Euro
- 152 Euro
- 228 Euro
- 308 Euro
- Zeitraum
- 2002-2003
- 2004-2005
- 2006-2007
- ab 2008
- ab 2008 geboren
- Zulage je Kind
- 46 Euro
- 92 Euro
- 138 Euro
- 185 Euro
- 300 Euro
Ein Beispiel zur Berechnung des eigenen Sparbeitrages:
Eine Familie, der Ehemann ist unmittelbar förderungsberechtigt, die Ehefrau mittelbar, hat zwei Kinder, die beide kindergeldberechtigt sind und von denen eines 2008 geboren ist.
- Brutto-Vorjahreseinkommen des Ehemannes:
- Mindestbeitrag = 4 Prozent von 61.290 Euro:
- liegt über dem Maximalbeitrag, daher:
- minus Grundzulage Ehemann:
- minus Grundzulage Ehefrau:
- minus Kinderzulage älteres Kind:
- minus Kinderzulage jüngeres Kind:
- zu zahlender Eigenbetrag:
- staatliche Zulagen insgesamt:
- 61.290 Euro
- 2.452 Euro
- 2.100 Euro
- 154 Euro
- 154 Euro
- 185 Euro
- 300 Euro
- 1.307 Euro
- 793 Euro
zum SeitenanfangIm Rahmen der Einkommenssteuererklärung können Altersvorsorgebeträge als Sonderausgaben geltend gemacht werden und dadurch Steuern gespart werden. Um zu vermeiden, dass die erhaltenen Zulagen zu den Riester-Beiträgen bei der Steuer noch einmal geltend gemacht werden und damit dem Sparer quasi eine doppelte Förderung zu gönnen, muss der Zulagenanspruch zuvor abgezogen werden. Das Finanzamt ermittelt anhand einer Günstigerprüfung, ob der Sonderausgabenabzug oder der Anspruch auf die Zulagen für den Steuerpflichtigen vorteilhafter ist.
- Zeitraum
- 2002-2003
- 2004-2005
- 2006-2007
- ab 2008
- Pauschale je Jahr
- 525 Euro
- 1.025 Euro
- 1.575 Euro
- 2.100 Euro
Zum Verständnis ein weiteres Rechen-Beispiel:
Unser Ehemann von oben mit dem Jahreseinkommen von 61.290 Euro hat einen persönlichen Steuersatz von 40 Prozent (fiktive Annahme) und wird gemeinsam mit der Ehefrau zur Einkommenssteuer veranlagt.
- Gesamtbeitrag:
- Eigenanteil:
bei Ansatz des Gesamtbeitrages würde sich
folgende Steuerersparnis ergeben
40 Prozent von 2.100 Euro:- minus gewährte Zulagen:
- Zusätzliche Ersparnis bei der Einkommenssteuer:
- 2.100 Euro
- 1.307 Euro
840 Euro- 703 Euro
- 137 Euro
Junge Berufsanfänger, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und gerade mit dem Sparen in einer Riester-Rente beginnen, erhalten im ersten Jahr zusätzlich zu den beschriebenen Förderungen einen einmaligen Bonus in Höhe von 200 Euro. Wer sich mit dem Gedanken trägt, eine Riester-Rente abzuschließen, sollte sich unbedingt ein individuelles Angebot von einem Altersvorsorge-Spezialisten erstellen lassen. Nach dem Vertragsabschluß ist eigentlich nicht mehr viel zu beachten, sofern man gleich beim Abschluss einen entsprechenden Dauerzulageantrag gestellt hat.

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