Private Altersvorsorge

Riester-Rente - Alle Fakten im Überblick

Die Riester-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge die vom Staat durch Zulagen und steuerliche Vergünstigungen bei der Einkommenssteuer (Stichwort: Sonderausgabenabzug) gefördert wird. Anspruch auf eine Förderung haben nur Personen, die unbeschränkt steuerpflichtig sind und in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Daneben können aber auch Wehr- und Zivildienstleistende, Empfänger von Arbeitslosengeld, Beamte, Richter, Soldaten, vollständig Dienst- und Erwerbsunfähige sowie die Ehepartner von föderungsberechtigten Personen die Riester-Zulagen erhalten.

Zur Gewährung der vollen Zulage muss der eigene Sparbeitrag folgende Voraussetzungen erfüllen:
Riester-Rente Sockelbeitragein jährlicher Sockelbeitrag von mindestens 60 Euro muss angespart werden
bei Verheirateten reicht es, wenn der unmittelbar förderberechtigte Ehepartner diesen Beitrag erbringt
Riester-Rente Mindestbeitragder jährliche Mindestbeitrag (inkl. Zulagen) beträgt 4 Prozent des Vorjahreseinkommens
Grundlage: rentenversicherungspflichtiges Brutto-Vorjahreseinkommen bzw. die Amtsbezüge oder Besoldung
Riester-Rente Maximalbeitrages darf jährlich maximal 2.100 Euro gespart werden (inkl. Zulagen)

Die Produkte, die den Namen Riester-Rente erhalten und zur Förderung zugelassen werden sollen, unterliegen strengen Zertifizierungs-Vorschriften. Dazu zählen weitreichende Informationspflichten, die Garantie der eingezahlten Beiträge und Zulagen sowie Bestimmungen zur Auszahlung der Rente ab dem 60. Lebensjahr. Als typische Varianten der Riester-Rente haben sich die nachfolgend genannten Finanzprodukte herauskristallisiert, jedes mit typischen Merkmalen, auf die hier nicht im Detail eingegangenn werden soll.

Sämtliche Auszahlungen aus einer Riester-Rente im Pensionsalter sind voll einkommenssteuerpflichtig. Das ist nicht sonderlich überraschend, denn selbst die gesetzliche Rente wird ja mehr und mehr zur Einkommenssteuer herangezogen. Interessant ist allerdings, dass die Erträge aus einem Riester-Vertrag nicht der Abgeltungssteuer unterliegen, dies gilt selbst bei Fondssparplänen, die normalerweise in vollem Umfang ertragsbesteuert werden.

Die staatliche Zulage besteht aus zwei Elementen:
Grundzulage Riester-RenteGrundzulage
wird jedem Förderberechtigten gewährt
Kinderzulage Riester-RenteKinderzulage
wird für jedes kindergeldberechtigte Kind bezahlt

Die staatliche Zulage wird nur in voller Höhe bezahlt, wenn der Mindestbeitrag entrichtet wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, werden die Zulagen dem gesparten Anteil entsprechend gekürzt. Bei Ehepaaren muss die Grundzulage gleichmäßig auf beide Verträge verteilt werden. Die Zulagen werden nicht sofort ausbezahlt, sondern dem Vorsorgevertrag gutgeschrieben.

Höhe der Grundzulage:
  • Zeitraum
  • 2002-2003
  • 2004-2005
  • 2006-2007
  • ab 2008
  •  
  • Ledige
  • 38 Euro
  • 76 Euro
  • 114 Euro
  • 154 Euro
  •  
  • Verheirate
  • 76 Euro
  • 152 Euro
  • 228 Euro
  • 308 Euro
  •  
Höhe der Kinderzulage:
  • Zeitraum
  • 2002-2003
  • 2004-2005
  • 2006-2007
  • ab 2008
  • ab 2008 geboren
  • Zulage je Kind
  • 46 Euro
  • 92 Euro
  • 138 Euro
  • 185 Euro
  • 300 Euro

Ein Beispiel zur Berechnung des eigenen Sparbeitrages:

Eine Familie, der Ehemann ist unmittelbar förderungsberechtigt, die Ehefrau mittelbar, hat zwei Kinder, die beide kindergeldberechtigt sind und von denen eines 2008 geboren ist.

  • Brutto-Vorjahreseinkommen des Ehemannes:
  • Mindestbeitrag = 4 Prozent von 61.290 Euro:
  • liegt über dem Maximalbeitrag, daher:
  • minus Grundzulage Ehemann:
  • minus Grundzulage Ehefrau:
  • minus Kinderzulage älteres Kind:
  • minus Kinderzulage jüngeres Kind:
  • zu zahlender Eigenbetrag:
  • staatliche Zulagen insgesamt:
  • 61.290 Euro
  • 2.452 Euro
  • 2.100 Euro
  • 154 Euro
  • 154 Euro
  • 185 Euro
  • 300 Euro
  • 1.307 Euro
  • 793 Euro
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Fragen/Hinweise

Im Rahmen der Einkommenssteuererklärung können Altersvorsorgebeträge als Sonderausgaben geltend gemacht werden und dadurch Steuern gespart werden. Um zu vermeiden, dass die erhaltenen Zulagen zu den Riester-Beiträgen bei der Steuer noch einmal geltend gemacht werden und damit dem Sparer quasi eine doppelte Förderung zu gönnen, muss der Zulagenanspruch zuvor abgezogen werden. Das Finanzamt ermittelt anhand einer Günstigerprüfung, ob der Sonderausgabenabzug oder der Anspruch auf die Zulagen für den Steuerpflichtigen vorteilhafter ist.

Höchstmöglicher Sonderausgabenabzug:
  • Zeitraum

  • 2002-2003
  • 2004-2005
  • 2006-2007
  • ab 2008
  • Pauschale je Jahr

  • 525 Euro
  • 1.025 Euro
  • 1.575 Euro
  • 2.100 Euro

Zum Verständnis ein weiteres Rechen-Beispiel:

Unser Ehemann von oben mit dem Jahreseinkommen von 61.290 Euro hat einen persönlichen Steuersatz von 40 Prozent (fiktive Annahme) und wird gemeinsam mit der Ehefrau zur Einkommenssteuer veranlagt.

  • Gesamtbeitrag:
  • Eigenanteil:

  • bei Ansatz des Gesamtbeitrages würde sich
    folgende Steuerersparnis ergeben
    40 Prozent von 2.100 Euro:
  • minus gewährte Zulagen:
  • Zusätzliche Ersparnis bei der Einkommenssteuer:
  • 2.100 Euro
  • 1.307 Euro



  • 840 Euro
  • 703 Euro
  • 137 Euro

Junge Berufsanfänger, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und gerade mit dem Sparen in einer Riester-Rente beginnen, erhalten im ersten Jahr zusätzlich zu den beschriebenen Förderungen einen einmaligen Bonus in Höhe von 200 Euro. Wer sich mit dem Gedanken trägt, eine Riester-Rente abzuschließen, sollte sich unbedingt ein individuelles Angebot von einem Altersvorsorge-Spezialisten erstellen lassen. Nach dem Vertragsabschluß ist eigentlich nicht mehr viel zu beachten, sofern man gleich beim Abschluss einen entsprechenden Dauerzulageantrag gestellt hat.

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