Riester-Rente

Entnahme des angesparten Geldes für die Anschaffung von Wohneigentum

Wer sich bereits vor dem Rentenbeginn eine Immobilie oder Eigentumswohnung anschaffen möchte und bereits einen Riester-Vertrag besitzt, der kann das bereits angesparte Geld für die Anschaffung des Wohneigentums verwenden. Das gilt nicht nur für den neuen Wohn-Riester, sondern für alle Arten von Riester-Verträgen. Damit muss niemand bis zur Pension mit dem Hausbau warten, sondern kann bereits weit vor dem Rentenalter mit dem Bau oder Kauf einer eigenen Immobilie beginnen. Das angesparte Geld wird in diesem fall wie Eigenkapital gewertet. Für ältere Riester-Verträge, also solche die vor Jahresbeginn 2008 geschlossen wurden, muss eine Entnahme für Wohneigentum bis Ende 2009 allerdings mindestens 10.000 Euro betragen. Als Alternative zur vorzeitigen Entnahme des angesparten Geldes kann die gesamte Summe auch kurz vor dem Beginn der Auszahlungsphase anstatt der Rentenzahlung für die Entschuldung (Abzahlung) einer selbst genutzen Immobilie genutzt werden.

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Welche Varianten der Riester-Versicherung gibt es?

» Banksparplan
» Klassische Rentenversicherung
» Fondsgebundene Rentenversicherung
» Fondssparplan bei einer Fondsgesellschaft
» Bausparvertrag
» Immobiliendarlehen

Weitere Hinweise zur Riester-Rente:


» Riester-Rente Ratgeber