Ratgeber Betriebliche Altersvorsorge
Riester-Rente Direktversicherung
Der Staat gewährt seine Riester-Zulagen für eigene Altersvorsorge nicht nur bei privat abgeschlossenen Riester-Renten, sondern ebenso bei einigen Formen der betrieblichen Altersvorsorge. Ganz konkret können die Anleger unter bestimmten Voraussetzungen bei der Direktversicherung, der Pensionskasse sowie bei Pensionsfonds in den Genuss der Riester-Zulagen kommen. Bei der betrieblichen Riester-Rente ist besonders die Steuerfreiheit der Beiträge interessant, die anstatt der Zulagen in Anspruch genommen werden kann. Durch Gruppenverträge des Betriebes mit einem Versicherungsunternehmen gibt es bei der Direktversicherung außerdem meist Rabatte, was zu einer höheren Rendite im Vergleich zur privaten Riester-Rente führt. Allerdings hat die als Direktversicherung über den Betrieb abgeschlossene Riester Rente auch einige Nachteile. Die Betriebsrente muss bei der Auszahlung wie eine normale Riester-Rente in voller Höhe mit dem persönlichen Steuersatz als Einkommen versteuert werden (nachgelagerte Besteuerung). Anders als bei der Riester-Rente fallen bei der Betriebsrente noch Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung an. Außerdem ist die betriebliche Riester-Rente oftmals recht unflexibel beim Jobwechsel oder bei den Auszahlungskonditionen.
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