Riester-Rente
Besteuerung der Riester-Beiträge
Es wäre zu schön gewesen, aber die schlechte Nachricht gleich vorneweg: Auch die Auszahlungen aus einer Riester-Rente müssen versteuert werden, die Einzahlungen bis zum Pensionsalter dagegen nicht. Der Besitzer eines Riester-Vertrages kann bei der Auszahlung der angesparten Summe dann wählen, ob er die Steuerschuld sofort mit einem Mal begleichen will oder jeweils jährlich über einen Zeitraum von 25 Jahren Steuern bezahlen möchte. Wer sofort zahlt, bekommt vom Staat einen Steuernachlaß in Höhe von 30 Prozent der Gesamtsumme. Doch nicht nur deshalb raten Experten zur ersten Variante. Wer 25 Jahre lang Steuern auf seine Riester-Rente abführt, der zahlt im Endeffekt mehr an den Staat zurück, als er Förderung erhalten hat. Nicht nur bei der neu eingeführten Riester-Variante, dem sog. Wohn-Riester, kann es ja sein, dass die angesparte Summe bereits für den Kauf einer Immobilie oder einer Eigentumswohnung verwendet wurde (so wie hier beschrieben). In solchen Fällen wird der für die Beschaffung des Wohneigentums entnommene Betrag auf einem gesonderten Wohnförderkonto erfasst und jährlich zur Berechnung der theoretischen Auszahlungssumme mit 2 Prozent verzinst. Der so ermittelte Betrag wird dann, sobald der Immobilienbesitzer in den Ruhestand geht, für die Besteuerung zu Grunde gelegt.
Welche Varianten der Riester-Versicherung gibt es?
» Banksparplan
» Klassische Rentenversicherung
» Fondsgebundene Rentenversicherung
» Fondssparplan bei einer Fondsgesellschaft
» Bausparvertrag
» Immobiliendarlehen
Weitere Hinweise zur Riester-Rente:
- • Entnahme des angesparten Geldes für die Anschaffung von Wohneigentum
- • Bonus für Jugendliche
- • Ein Wechsel lohnt fast immer
- • Fallstricke beim Wohn-Riester
- • Riester-Fondssparpläne mit Rabatt
- • Riester-Verträge ohne staatliche Förderung
- • Riester-Rente bei Erwerbsunfähigkeit
- • Erwerbsminderungsrente und Riester-Vertrag
- • Riester-Rente lohnt sich eigentlich für jeden
- • Berufseinsteiger-Prämie
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