Ratgeber Riester-Rente

Riester-Rente: Fondsgebundene Rentenversicherung oder Fondssparplan?

Zunächst sollten wir uns klar machen, was sich hinter den beiden Begriffen verbirgt. Mit einem Fondssparplan zahlt der Sparer regelmäßig einen bestimmten Geldbetrag in einen oder mehrere Investmentfonds ein. Fondsgebundene Rentenversicherungen (bzw. Fondspolicen) sind eine Kombination aus Fondssparplan und privater Rentenversicherung. Sofern es sich um förderfähige Produkte handelt (und davon soll hier ausgegangen werden) wird bei beiden Varianten garantiert, dass zu Rentenbeginn mindestens die einbezahlten Beiträge plus die gezahlten Zulagen vom Staat als Rente wieder ausbezahlt werden.

Fondsgebundene Rentenversicherungen mit Riester-Förderung gibt es in zwei Formen: als reine Fondspolice oder als Mischform. Fondspolicen investieren das einbezahlte Geld zu einem großen Teil in Fonds. Damit unterscheiden sie sich von Fondssparplänen nur durch den zusätzlichen Versicherungsmantel und die damit verbundenen höheren Kosten. Bei Mischformen wird ein geringerer Anteil in Fonds angelegt (nämlich nur die erwirtschafteten Überschüsse). Allerdings bieten sie dem Versicherten immerhin wie bei klassischen Rentenversicherungen üblich eine garantierte Verzinsung von derzeit 2,25 Prozent. Je nach Vertragsgestaltung ist der Anteil, welcher tatsächlich in Fonds investiert wird, veränderbar. Dadurch sind auch weitergehende Garantiezusagen möglich.

Vor- und Nachteile von Fondssparplan und fondsgebundenen Rentenversicherungen

Für beide Formen der Riester-Rente gilt:

  • Riester RenteDer Riestersparer bekommt mindestens den eingezahlten Beitrag plus staatliche Zulagen wieder heraus.
  • Riester RenteDer Sparer trägt das darüber hinausgehende Kapitalmarktrisiko weitestgehend selbst (bei Mischformen zumindest das über den garantierten Zins hinausgehende Risiko)
Vorteile fondsgeb. Rentenversicherung
  • Riester Rentenversicherungim Schnitt höhere Renditen als Fondssparplan
  • Riester Rentenversicherunggarantierte Verzinsung der eingezahlten Beiträge (nur bei Mischform)
  • Riester Rentenversicherunggrößere Auswahl und Flexibilität bei der Fondsanlage
Nachteile Fondssparplan
  • Riester Fondssparplanoft geringere Renditen als fondsgeb. Rentenversicherung
  • Riester Fondssparplankeine garantierte Verzinsung der eingezahlten Beiträge
  • Riester Fondssparplannur wenig Auswahl und Flexibilität bei der Fondsanlage
Nachteile fondsgeb. Rentenversicherung
  • Riester Rentenversicherunginsgesamt deutlich höhere Kosten als Fondssparplan
  • Riester Rentenversicherungfür die Zinszusage (Garantie) wird Versicherungsmantel benötigt
Vorteile Fondssparplan
  • Riester Fondssparplansehr günstig im Vergleich zur Rentenversicherung
  • Riester Fondssparplankein Versicherungsmantel notwendig, sondern nur schlankes Fondsmanagement

Fazit

Verbraucherschützer verdammen die Fondspolice ja gerne als teuerstes Produkt überhaupt, welches nur Nachteile bringt. Sicherlich ist die fondsgebundene Rentenversicherung um einiges teurer als der Fondssparplan, ganz einfach weil die zusätzliche Versicherung nicht kostenlos ist. Dafür bekommt der Kunde (zumindest bei der Mischform) aber eben auch die Vorteile einer Rentenversicherung (wie garantierte Verzinsung). Handelt es sich um eine reine Fondspolice sieht der Sachverhalt anders aus. Hier ist nicht einzusehen, weshalb man die zusätzlichen Kosten für eine zusätzliche Versicherung aufbringen sollte, wenn man am Ende ein Produkt erhält, dass sich nur minimal von einem Riester-Fondssparplan unterscheidet. Generell stellen Mischformen immer Kompromisse dar. Wer nur die Rentenversicherung für sich allein benötigt, schließt daher besser eine normale Riester-Rentenversicherung ab. Ebenso sind vor allem junge Fondsinteressierte gut damit beraten, einen Fondssparplan abzuschließen. Die Auswahl ist zwar überschaubar, doch meist ausreichend und eventuelle Kursschwankungen können im Laufe der Zeit selbst ohne Garantie ausgehalten werden. Trotzdem haben fondsgebundene Rentenversicherungen durchaus ihre Berechtigung und es gibt Situationen, wo sie dem Fondssparplan vorzuziehen sind. Nämlich dann, wenn zusätzliche Absicherungen benötigt werden oder in etwas ausgefallenere Fonds investiert werden soll, für die es (noch) keinen (geförderten) Fondssparplan gibt.

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