Gesetzliche Krankenversicherung
Rehabilitationsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen
Bei schwerwiegenden Erkrankungen wie Herzinfarkt oder Schlaganfall ist eine langwierige Rehabilitation notwendig. Bislang lag es im Ermessen der Krankenkassen, ob und welche Maßnahmen von der Kasse finanziert werden. Durch die Gesundheitsreform hat sich dies geändert, mittlerweile muss die gesetzliche Krankenversicherung Rehabilitationsleistungen bezahlen, sofern diese medizinisch notwendig sind und dem Patienten bei der Wiederherstellung seiner Fähigkeiten unterstützen. Der Patient kann neuerdings sogar die Art und Durchführung der Reha-Maßnahme selbst mitbestimmen. Er kann jede beliebige Rehabilitationseinrichtuing wählen, sofern sie ein entsprechendes Qualitätssiegel vorweisen kann, das den Standards der Einrichtungen entspricht, mit denen die Krankenkasse einen Versorgungsvertrag abgeschlossen hat. Zu beachten ist allerdings, dass möglicherweise anfallende Mehrkosten nicht von der Kasse bezahlt werden müssen.
Weitere Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung:
- • Europäische Krankenversicherungskarte beim Urlaub im Ausland
- • Gesundheitsfonds und einheitliche Krankenkassenbeiträge
- • Auslandskrankenschein - Europäische Krankenversicherungskarte
- • Prämienzahlungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung
- • Kündigung bei der gesetzlichen Krankenversicherung
- • Positive Aspekte der Gesundheitsreform
- • Hinweise zu den neuen Wahltarifen
- • Neue Versorgungsformen bei der gesetzlichen Krankenversicherung
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- • Vorteile der Gesundheitsreform für gesetzlich Versicherte
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