Gesetzliche Krankenversicherung

Rehabilitationsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen

Bei schwerwiegenden Erkrankungen wie Herzinfarkt oder Schlaganfall ist eine langwierige Rehabilitation notwendig. Bislang lag es im Ermessen der Krankenkassen, ob und welche Maßnahmen von der Kasse finanziert werden. Durch die Gesundheitsreform hat sich dies geändert, mittlerweile muss die gesetzliche Krankenversicherung Rehabilitationsleistungen bezahlen, sofern diese medizinisch notwendig sind und dem Patienten bei der Wiederherstellung seiner Fähigkeiten unterstützen. Der Patient kann neuerdings sogar die Art und Durchführung der Reha-Maßnahme selbst mitbestimmen. Er kann jede beliebige Rehabilitationseinrichtuing wählen, sofern sie ein entsprechendes Qualitätssiegel vorweisen kann, das den Standards der Einrichtungen entspricht, mit denen die Krankenkasse einen Versorgungsvertrag abgeschlossen hat. Zu beachten ist allerdings, dass möglicherweise anfallende Mehrkosten nicht von der Kasse bezahlt werden müssen.

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