Hinweise zur Betriebshaftpflichtversicherung

Produkthaftpflichtversicherung

Personen- und Sachschäden, die Dritten durch fehlerhafte selbst hergestellte oder gelieferte Produkte entstanden sind, werden durch eine Produkthaftpflichtversicherung abgesichert. Dieses konventionelle Produkthaftpflichtrisiko ist im Leistungsumfang der Betriebshaftpflichtversicherung bereits mit enthalten. Um den Versicherungsschutz auf Vermögensschäden auszuweiten, ist der Abschluss einer erweiterten Produkthaftpflichtversicherung notwendig. Diese Zusatzversicherung ist insbesondere für Hersteller von Roh- und Zwischenprodukten, z.B. Maschinenbau oder Automobilzulieferer interessant. Damit es im Schadensfall nicht zu Abgrenzungsschwierigkeiten kommt, kann die Produkthaftpflichtversicherung (zumindest in Deutschland) nicht als eigenständige Versicherung abgeschlossen werden, sondern nur als Zusatzschutz zur normalen Betriebshaftpflicht. Die erweiterete Produkthaftpflichtversicherung greift bei bestimmten Schäden, die nach der Fertigstellung und Auslieferung von Produkten entstehen, u.a. bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft des Produktes. Ein Computerhersteller baut beispielsweise Lüfter in seine Rechner ein, bei denen sich später herausstellt, dass sie die Prozessoren nicht ausreichend kühlen. Die Kosten für den notwendigen Austausch der fehlerhaften Module können über eine Produkthaftpflichtversicherung versichert werden.

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Produkthaftpflichtversicherungen werden in der Regel in Form von verschiedenen Bausteinen angeboten, die wahlweise zur Erweiterung der Betriebshaftpflichtversicherung vereinbart werden können. Die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung kann folgende Module enthalten:

Um weitere Personen- oder Sachschäden zu vermeiden, kann es notwendig werden, dass ein produzierendes Unternehmen bereits ausgelieferte Produkte im Rahmen einer Rückrufaktion zurück ins Unternehmen holt. Solche Kosten sind allerdings nicht in der Produkthaftpflichtversicherung abgedeckt und müssen über eine Spezialpolice versichert werden (sog. Rückrufversicherung). Der Versicherungsbeitrag für eine erweiterte Produkthaftpflichtversicherung wird individuell vereinbart und richtet sich u.a. nach der Branche, der Unternehmensform, der Größe des Betriebes, dem Umsatz sowie dem gewünschten Versicherungsschutz.