Ratgeber Rentenversicherung

Zusatzvereinbarungen bei der privaten Rentenversicherung

Rentenversicherungen sind vor allem deshalb so beliebt, weil sie eine lebenslange Rente bis in den Tod garantieren. Bei vielen anderen Formen der Altersvorsorge ist dies nicht der Fall. Ein großer Nachteil bei der privaten Rentenversicherung ist allerdings, dass die Angehörigen im Todesfall nichts erben. Das ist besonders dann schmerzlich, wenn der Inhaber der Rentenversicherung kurz nach dem Eintritt ins Rentenalter plötzlich verstirbt. Um dem Vorzubeugen, gibt es die Möglichkeit beim Abschluss einer privaten Rentenversicherung zusätzliche Vereinbarungen zu treffen. Wird beispielsweise eine Rentengarantiezeit mit dem Versicherer vereinbart, dann wird die Rente im Todesfall für den vereinbarten Zeitraum an die Hinterbliebenen gezahlt. Üblich sind 10 bis 15 Jahre. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, eine lebenslange Rentenzahlung für Familienangehörige zu vereinbaren. Trotz aller zusätzlichen Absicherungsmöglichkeiten sollte man die eigene Altersversorgung sowie die Absicherung der Hinterbliebenen jedoch nicht nur ausschließlich auf eine private Rentenversicherung stützen.

Private Rentenversicherung
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