Gesetzliche Krankenversicherung
Prämienzahlungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung
Ab 2009 gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen ein einheitlicher Beitragssatz. Unterschiede zwischen den einzelnen Kassen ergeben sich nur noch dann, wenn eine gesetzliche Krankenversicherung mit dem Geld, dass sie aus dem neuen Gesundheitsfonds zugeteilt bekommt, wirtschaftlich nicht auskommt. In solchen Fällen kann durch die betreffende Krankenversicherung ein zusätzlicher Beitrag von den Mitgliedern erhoben werden. Genauso können gesetzliche Krankenkassen, die gut mit dem erhaltenen Geld wirtschaften und am Monatsende noch etwas übrig haben, entsprechende Prämien an ihre Versicherten ausschütten. Inwieweit von dieser Möglichkeit in der Praxis tatsächlich Gebrauch gemacht werden wird, bleibt zunächst abzuwarten. Wenn die Krankenkasse die einmal gezahlte Prämienhöhe wieder verringert, besteht analog zum Kündigungsrecht bei erhöhtem Zusatzbeitrag, die Möglichkeit bis zur ersten Fälligkeit der verringerten Prämie, die Krankenversicherung zum wechseln.
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