Haftpflichtversicherung
Pferdehaftpflichtversicherung
Jeder Pferdebesitzer haftet für Personen- und Sachschäden, die durch sein Tier verursacht werden, auch wenn kein eigenes Verschulden vorliegt. Dies ist im Gesetz so vorgeschrieben. Das bedeutet, wenn das Pferd von der Weide ausbricht und auf der angrenzenden Straße in einen Unfall mit einem Auto verwickelt wird, zahlt den Schaden im Zweifel der Pferdehalter. Das gleiche gilt, wenn ein Fremder, der nur gelegentlich reitet, plötzlich die Kontrolle über das Pferd verliert und dabei einen Schaden anrichtet. Eine Pferdehaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für Schäden, die durch Ihr Pferd verursacht wurden. Neben einer pauschalen Schadenssumme, die wie bei allen Haftpflichtversicherungen nicht zu niedrig angesetzt werden sollte, ist das Turnier- und Gastreiterrisiko dadurch ebenfalls mit abegsichert.
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