Private Krankenversicherung
Optionsverträge
Wer in die private Krankenversicherung will, muss sich zukünftig länger gedulden. Mindestens drei Jahre lang muss das Monatseinkommen des Wechselwilligen über der gesetzlichen Versicherungspflichtgrenze liegen. Die privaten Versicherer haben sich bereits auf diese Neuerung eingestellt und bieten jetzt sogenannte Optionsverträge an. Darin verpflichtet sich der Wechselwillige tatsächlich nach Ablauf der dreijährigen Frist zu den Privaten zu gehen. Im Gegenzug wird ihm bereits heute ein bestimmter Leistungsstandard sowie eine Beitragshöhe fest garantiert, egal ob zwischenzeitlich noch etwas passiert, was sonst zu einem Risiko-Aufschlag geführt hätte, wie beispielsweise eine schwere Erkrankung. Von Optionsverträgen können also auch die Versicherten profitieren. Die privaten Krankenversicherungen versuchen über dieses Angebot augenscheinlich wechselwillige gesetzlich Versicherte möglichst frühzeitig an ihre Versicherung und damit an den privaten Sektor zu binden.
Weitere Informationen zur privaten Krankenversicherung:
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- • Wechsel innerhalb der PKV
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