Haftpflichtversicherung

Öltankhaftpflichtversicherung

Nach den Grundsätzen der sogenannten Gefährdungshaftung, die im bürgerlichen Recht verankert sind, muss jeder Inhaber eines Heizöltanks für eventuelle Gewässerschäden aufkommen, falls Öl aus dem Tank ausgetreten und ins Grundwasser gelangt ist. Dabei wird nicht danach gefragt, ob Sie als Besitzer des Ötanks auch tatsächlich Schuld an dem Ölschaden waren. Und auch eine Garantieerklärung des Herstellers des jeweiligen Öltanks schützt Sie nicht vor eventuellen Schadensersatzforderungen. Und die betragen bei Gewässerschäden in der Regel mehrere 10.000 €. Eine Ötankhaftpflichtversicherung bzw. Gewässerschadenhaftpflichtversicherung schützt Sie vor den möglichen Kosten solcher Gewässerschäden durch auslaufendes Heizöl.