Bessere Leistungen für Kranke

Neue Versorgungsformen bei der gesetzlichen Krankenversicherung

Im Rahmen der Gesundheitsreform wurden die gesetzlichen Krankenversicherungen dazu verpflichtet, neue Versorgungsformen flächendeckend innerhalb ihrer Tarife anzubieten. Eine dieser Maßnahmen ist die integrierte Versorgung, bei der sich Fachärzte aus verschiedenen Wissenschaftsbereichen untereinander verständigen und die Behandlung von Patienten mit komplexen Krankheitsbildern besser untereinander abstimmen (z.B. Konzile bei Unfallopfern, Brandverletzten, onkologischen Krankheiten, kardiologischen Fragestellungen usw.) um doppelten Aufwand zu vermeiden und die Genesung des Patienten voranzutreiben. Bei sogenannten Hausarztmodellen bestimmt der Hausarzt wie ein Manager zu welchen Fachärzten der Patient gehen soll, um sich weiterbehandeln zu lassen. Nicht jeder Hausarzt darf diese Leistungen anbieten, da hierfür eine spezielle Fortbildung und ständige Qualitätsüberprüfung durch die Kassen erforderlich ist. Bei schweren Krankheiten wie Lungenkrebs, Diabetes, Herzrhythmusstörungn gibt es spezielle vorgefertigte Behandlungsmethoden (Disease-Management-Programme). Patienten, die in einen Tarif wechseln, der die neuen Vorsorgeformen anbietet, bekommen in der Regel die Praxisgebühr erlassen, sparen also im Jahr mindestens 40 Euro. Die Erstattung von Leistungen im Bereich Naturheilkunde und Homöopathie haben bislang nur die private Krankenversicherungen im Programm, obwohl die gesetzlichen Kassen dies durch die neue Gesetzgebeung ebenfalls in ihren Tarifen anbieten könnten.

Weitere Hinweise zu den Wahltarifen in der gesetzlichen Krankenversicherung: