Musterbrief und Tipps zum Kündigen der Kfz-Police

Kündigung der Kfz-Versicherung

Um zu einer günstigeren Kfz-Versicherung zu wechseln, muss in der Regel erst einmal der alte Versicherungsvertrag korrekt gekündigt werden. Die Mehrzahl aller Kfz-Versicherungen läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Wenn der Vertrag nicht automatisch um ein weiteres Jahr verlängert werden soll, dann muss er spätestens einen Monat vor Ablauf gekündigt werden. So erklärt sich der Stichtag für Wechselwillige am 30. November eines Jahres. Wer seine Kfz-Versicherung rechtzeitig kündigt, kann dann zum 1. Januar des nächsten Jahres in eine andere Versicherung wechseln.

Außerhalb dieser Kündigungsfristen ist ein Ausstieg aus dem laufenden Vertrag nur dann möglich, wenn die Versicherung die Prämien erhöht. Dann hat der Kunde nämlich ein Sonderkündigungsrecht. Beitragserhöhungen auf Grund eines Schadensfalles rechtfertigen allerdings keine außerordentliche Kündigung. Prämienerhöhungen wegen Änderungen der Typen- oder Regionalklassen dagegen schon. Wenn also der Stichtag am 30. November verpasst wurde, kann der Versicherungsnehmer immer noch darauf hoffen, dass seine Autoversicherung die Jahresrechnung erst im Dezember versendet und darin eine erhöhte Prämie ausweist.Um die Kündigungsfrist zu wahren, reicht es übrigens nicht aus, das Kündigungsschreiben mit entsprechendem Poststempel am 30. November an die Kfz-Versicherung zu versenden. Zur Wahrung der Frist muss die Kündigung bis zum Stichtag bei der Versicherung eingegangen sein! Es empfiehlt sich daher die Kündigung bereits einige Tage vorher abzuschicken, am besten per Einschreiben. Wer seine Autoversicherung per Fax kündigt, kann dies noch am 30. November tun, sollte aber unbedingt den Sendenachweis aufheben. Man kann als Autofahrer aber ebenso persönlich bei seinem Versicherungsvertreter in der Filiale vorbeischauen und das Kündigungsschreiben für die Kfz-Versicherung bis zuletzt persönlich abgeben. Allerdings sollte man sich die Abgabe für alle Fälle schriftlich bestätigen lassen.

Zur ordnungsgemäßen Kündigung einer Kfz-Versicherung müssen außer der Schriftform keine besonderen Formvorschriften eingehalten werden. Es genügt also ein formloses Schreiben an die eigene Versicherung, in dem sinngemäß steht, dass man die bestehende Kfz-Versicherung zum nächstmöglichen Termin kündigen möchte. Damit die Kündigung schneller bearbeitet werden kann, empfiehlt es sich, zumindest die Versicherungsnummer bzw. die Nummer des Versicherungsvertrages im Schreiben mit anzugeben.

Musterbrief zur Kündigung der Kfz-Versicherung