Invaliditäts- und Unfallschutz für Kinder
Kinderunfallversicherung
Für Kinder gibt es nichts tolleres als mit Freunden zu spielen und die Nachbarschaft zu erkunden. Kommt dabei es zu einem Unfall, dann reicht in der Regel ein Pflaster aus der Hausapotheke oder in schlimmeren Fällen ein Besuch in der Notfallambulanz. Sollten jedoch bleibende Schäden resultieren, dann leistet die Unfallversicherung die notwendige finanzielle Unterstützung zur Pflege des Kindes. Leider sieht der gesetzliche Unfallschutz für diesen Fall recht dürftig aus, denn versichert sind die Kinder nur während des Besuch im Kindergarten, in der Schule oder auf dem Weg dorthin. Zur Absicherung von Unfällen in der Freizeit, ist daher der Abschluss einer privaten Kinderunfallversicherung durchaus empfehlenswert. Kinderunfallversicherungen haben in der Regel eine Laufzeit bis zum 18. Lebensjahr und funktionieren genau wie normale Unfallversicherungen. Wenn nach einem Unfall eine dauerhafte Beeinträchtigung beim Kind zurückbleibt, zahlt die Versicherung eine einmalige vereinbarte Leistung. Die Auszahlungssumme richtet sich nach der Schwere der gesundheitlichen Beeinträchtigung (sog. Gliedertaxe). Das Risiko auf Grund eines Unfalls sein ganzes Leben lang invalide zu werden ist relativ gering. Viel häufiger sind Krankheiten die Ursache für dauerhafte Schäden. Deshalb ist es empfehlenswert eine etwas teurere Kinderinvaliditätsversicherung abzuschließen, da diese in beiden Fällen leistet. Manche Versicherungsgesellschaften bieten ihren Kunden statt separater Versicherungen kombinierte Produkte zu einem günstigen Preis, z.B. eine Kinderunfallversicherung mit Invaliditätszusatzversicherung. Hier sollte jedoch darauf geachtet werden, dass nicht nur Infektionskrankheiten im Versicherungsschutz eingeschlossen sind.
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