Invaliditäts- und Unfallschutz für Kinder

Kinderinvaliditätsversicherung

Es kommt sehr selten vor, dass Kinder auf Grund einer Krankheit oder eines Unfalls einen bleibenden Gesundheitsschaden davontragen, aber es kommt vor. Als Folge kann das Kind möglicherweise ein Leben lang nicht arbeiten und die Eltern müssen für seinen Unterhalt sorgen. Die Unterstützung des Staates aus den gesetzlichen Sozialversicherung reicht in einem solchen Fall meistens nicht, um einen angemessenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Als Versicherung gegen dieses Risiko wird den besorgten Eltern häufig zuerst eine Kinder-Unfallversicherung angeboten, dabei spielen Unfälle für die Entstehung bleibender Gesundheitsschäden eigentlich nur eine untergeordnete Rolle. Die Kinderinvaliditätsversicherung zahlt dagegen wenn ein Kind einen dauerhaften Schaden erleidet, egal, ob die Ursache dafür eine Krankheit oder ein Unfall gewesen ist. Die von der Versicherung im Invaliditätsfall gezahlte monatliche Rente wird auch im Erwachsenenalter gezahlt und entlastet somit die Eltern spürbar. Bei der Beurteilung eines Invaliditätsfalles gibt es große Unterschiede zwischen den Versicherungen. Einige richten sich nach der Einschätzung der staatlichen Versorgungsstellen (z.B. Sozialamt), andere bewerten den Grad der Invalidität ähnlich wie bei der Unfallversicherung anhand einer unternehmensinternen Skala (sog. Gliedertaxe). Die Auszahlung der Kinderinvaliditätsversicherung muss nicht als lebenslange Rente vereinbart werden. Ebenso ist die Auszahlung eines einmaligen großen Geldbetrages oder eine Kombination von Auszahlung und Rentenzahlung möglich. Kinderinvaliditätsversicherungen werden häufig auch zusammen mit anderen Kinderversicherungen (z.B. Kinderunfallversicherung) im Paket angeboten.

Sonderformen der Berufsunfähigkeitsversicherung und Ergänzungen