Haftpflichtversicherung
Hundehaftpflichtversicherung
Für Schäden, die ein Hund verursacht, muss dessen Halter aufkommen, auch wenn dieser nicht direkt für den Schaden verantwortlich ist. Auch für Tierhalter gelten die Vorschriften des bürgerlichen Rechts inklusive der sogenannten Gefährdungshaftung. Um sich gegen solche Schäden abzusichern, sollten Tierhalter generell und ganz besonders auch Hundebesitzer eine spezielle Hundehaftpflichtversicherung abschließen. Diese Versicherung sichert den Hundehalter und ebenso fremde Personen, die unentgeltlich auf den Hund aufpassen, gegen derartige Haftungsansprüche ab. Junge Welpen sind meist bis zu einem bestimmten Alter beitragsfrei mitversichert. Kampfhunde können in der Regel nicht über eine normale Tierhalterhaftpflichtversicherung versichert werden.
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