Gesetzliche Krankenversicherung

Hinweise zu den neuen Wahltarifen

Der Gesundheitsreform sei Dank werden die Krankenkassen nach und nach neue Wahltarife für die Versicherten einführen. Diese bieten für die Versicherten mehr Freiheit in Form von geringeren Beiträgen oder besseren Behandlungsmethoden. Wer keine Lust hat in einen Wahltarif zu wechseln, der muss das nicht tun. Es besteht kein Zwang in irgendeiner Form zu handeln. Für diejenigen, die nicht wechseln wollen ändert sich erstmal nichts zum bisherigen Tarif.

Die neuen Selbstbehalttarife sind zwar eine tolle Sache, aber auch nicht ganz ungefährlich, da man im Prinzip auf die eigene Gesundheit spekuliert. Wer kaum krank wird, für den könnte sich ein solcher Tarif lohnen. Aber wer weiß das schon zu hundert Prozent im Voraus. Und wer den Tarif einmal gewählt hat und dann doch überraschend krank wird, zahlt am Ende noch drauf. Besser ist es durch einen Tarifvergleich zwischen den Krankenkassen nicht noch etwas sparen lässt und sich möglicherweise ein Wechsel zu einer billigeren Krankenkasse lohnt.

Wer besonders viel sparen will kann in einen Tarif mit geringem Beitrag wechseln und außerdem noch einen Selbstbehalt vereinbaren. Aber auch hier gilt: nichts überstürzen und in Ruhe überlegen, welche Tarifvariante für die persönlichen Verhältnisse die günstigste ist. Denn ist ein Spartarif erst einmal ausgewählt, dann ist der Versicherte drei Jahre an den jeweiligen Tarif gebunden. Das gilt auch dann, wenn sich die Kasse zwischenzeitlich entschließt, die Beiträge anzuheben. Eine Kündigungsfrist von zwei Monaten, wie sie sonst üblich ist, gibt es bei diesen Tarifen nicht.

Zwischen den einzelnen Krankenversicherungen gibt es durchaus deutliche Unterschiede, was die Selbstbehalt-Tarife angeht. Vor allem Wahltarife mit Kostenerstattung sind mit Vorsicht zu geniessen, da die Kassen nicht den vollen Rechnungsbetrag übernehmen und die Patienten einen Teil der Arztkosten aus der eigenen Tasche bezahlen müssen. Darüber hinaus hat jede Krankenkasse eigene Vorstellungen, wie sie die Kosten für einen Arztbesuch oder einen Krankenhausaufenthalt berechnet.

Spezialtarife für Homöopathie und Naturheilkunde, Erstattung von Brillen sowie Zweibettzimmerunterbringung wird es weiterhin wohl nur für Privatpatienten geben. Manche gesetzliche Krankenkassen bieten diese Leistungen in Kooperation mit privaten Versicherern oder im Paket mit anderen Wahltarifen an. Allerdings ist hier zu prüfen, ob sich der erhöhte Beitrag oder der Wechsel in einen anderen Tarif nur für diese zusätzlichen Leistungen tatsächlich lohnt.

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